NDR Info Nachrichten vom 03.11.2016:

Steinmeier weist Erdogan-Vorwürfe zurück

Berlin: Die Bundesregierung hat Vorwürfe des türkischen Präsidenten Erdogan zurückgewiesen, Deutschland unterstütze den Terrorismus. Außenminister Steinmeier sagte, er könne die Äußerungen Erdogans nicht nachvollziehen. Deutschland wünsche sich enge und konstruktive Beziehungen zur Türkei. Das dürfe die Bundesregierung aber nicht veranlassen, ein Blatt vor den Mund zu nehmen, wenn es um die Gefährdung von Presse- und Meinungsfreiheit gehe. Kanzlerin Merkel hatte gestern die erneute Festnahmen von Journalisten in der Türkei als alamierend bezeichnet. Erdogan sagte dazu, er verbitte sich jede Einmischung in die türkische Politik. Deutschland warf der Präsident vor, Terroristen Unterschlupf zu bieten. Die Bundesrepublik beschütze unter anderem die verbotenen kurdische Arbeiterpartei PKK.| 03.11.2016 17:15 Uhr

May muss Parlament bei Brexit miteinbeziehen

London: Die britische Regierung darf nach einem Gerichtsurteil den EU-Austritt nicht im Alleingang ohne Billigung des Parlaments veranlassen. Der Londoner High Court gab einer Klage statt, der den Brexit-Zeitplan und eventuell den Austritt an sich in Frage stellen könnte. Die britische Premierministerin May lehnt es bislang ab, die Abgeordneten über einen Ausstieg aus der Europäischen Union abstimmen zu lassen. Das Gericht erklärte, es akzeptiere die von der Regierung vorgebrachten Argumente nicht. May will nun vor den Obersten Gerichtshof ziehen und die Frage abschließend klären lassen. Die Briten hatten sich in einer Volksabstimmung im Juni mit knapper Mehrheit überraschend für einen Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen. Die Premierministerin möchte den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen.| 03.11.2016 17:15 Uhr

VW: haben nicht gegen EU-Recht verstoßen

Wolfsburg: Die von Volkswagen in Dieselautos für den europäischen Markt installierte Software ist nach Ansicht des Autoherstellers keine unzulässige Abschalteinrichtung nach EU-Recht. Das deutsche Kraftfahrtbundesamt sorgte zwar für den Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen. VW betrachtet diesen Bescheid nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aber als juristisch falsch. Volkswagen habe in Europa den Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen nicht manipuliert und auch nicht gegen Vorschriften der EU verstoßen, heißt es in einer Erklärung. Ziel ist es offenbar, Schadensersatzansprüche abzuwehren. VW-Anwälte stellten außerdem in Frage, dass von Stickoxiden überhaupt eine Gesundheitsgefahr ausgehe.| 03.11.2016 17:15 Uhr

BGH stärkt Umgangsrecht von leiblichen Vätern

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat das Umgangsrecht von leiblichen Vätern gestärkt. Laut einem heute veröffentlichten Urteil darf der Kontakt zu den Kindern nicht abgelehnt werden, nur weil sich die rechtlichen Eltern beharrlich weigerten. Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit einer verheirateten Frau Zwillinge zeugte. Seit der Geburt der Kinder vor gut zehn Jahren, wollte er Umgang mit ihnen haben. Die Mutter und ihr Ehemann lehnten das wiederholt ab. Der leibliche Vater zog deshalb vor mehrere Gerichte. Der BGH räumte dem Mann nun das Umgangsrecht ein.| 03.11.2016 17:15 Uhr

Börse Kompakt

Zur Börse: Der Dax liegt bei 10.351 Punkten. Das ist ein Minus von 0,2 Prozent. Der Dow Jones: 17.985 Punkte; plus 0,1 Prozent. Der Euro wird mit einem Dollar 10 95 gehandelt.| 03.11.2016 17:15 Uhr