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Armee
NVA und Grenztruppen
Im Potsdamer Abkommen wurde die Demilitarisierung Deutschlands verfügt, und zunächst wurde dieser Grundsatz auch in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sehr ernst genommen. Lediglich zur Gewährleistung der inneren Sicherheit begann man mit der Bildung einer Polizei, der Deutschen Volkspolizei. In deren Aufgabengebiet fiel unter anderem die Schaffung einer Grenzpolizei, mit deren Aufbau 1946 begonnen wurde. Zunächst betrug die genehmigte Personalstärke dieser Einheit 2.543 Mann, bis 1948 war sie auf 10.000 angewachsen. Dabei handelte es sich um kasernierte Volkspolizei-Einheiten, die mehr oder weniger militärisch organisiert waren. Erst 1956, mit der Schaffung der Nationalen Volksarmee, der NVA, wurden von der Polizei unabhängige Grenztruppen geschaffen. Die bislang existierende Grenzpolizei wurde der NVA als "Teilstreitkraft" unterstellt.
Von der Grenzpolizei zur Nationalen Volksarmee
Die eigentliche Gründungsphase der NVA begann im Mai 1955 mit dem Abschluss des Warschauer Vertrages sowie einem Souveränitäts-Vertrag zwischen DDR und UdSSR: Der DDR wurde die volle Souveränität und damit auch die Verantwortung für ihren militärischen Schutz zugesprochen. Bereits existierende Einheiten konnten in die ein Jahr später offiziell gegründete Nationale Volksarmee überführt werden. War die NVA ebenso wie die Grenztruppen zunächst eine reine Freiwilligenarmee, erfolgte mit der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes von 1962 die Umwandlung zu einer Gesamtstreitkraft aus Berufsoffizieren, Zeitsoldaten und Wehrpflichtigen.
Grenzsicherung und Grenzüberwachung
Die vornehmliche Aufgabe der Grenztruppen bestand besonders seit dem Mauerbau 1961 in der Sicherung der Grenzen nach innen. Ab 1966 erfolgte dann ein systematischer Ausbau der Überwachung dieser Grenzen mit "wirksamen Pionieranlagen". Darunter wurden elektrische Warnsysteme ebenso verstanden wie automatische Selbstschussanlagen, Stacheldrahtsicherungen, Metallgitterzäune, Mauern aus Stahlbeton, Kfz-Sperrgräben, Bunker, Beobachtungstürme, Hundelaufanlagen, Kolonnenwege für Transport- und Kontrollfahrten sowie ein ausgedehntes Meldenetz. Dieses Grenzaufgebot sollte in erster Linie die Flucht aus der DDR unterbinden. Unterstützt wurden die Grenztruppen anfänglich durch die DVP und so genannte "Grenztruppenhelfer". Diese etwa 2.000 bis 3.000 im Grenzgebiet ansässigen Helfer waren den Grenzkompanien unterstellt; sie halfen bei der Überwachung des Grenzraums, bei Verkehrskontrollen auf Zufahrtsstraßen oder bei Fahndungen. Ihr Mindesteinsatz betrug zwölf Arbeitsstunden im Monat, die in Zivilkleidung abgeleistet wurden. Lediglich eine Armbinde kennzeichnete sie als "Freiwillige Helfer der Grenztruppen".
Rekrutierte sich die Grenzpolizei in ihren Anfängen aus Freiwilligen, wurde sie nach Einführung der Wehrpflicht aus einem Kreis immer sorgfältiger ausgewählter Wehrpflichtiger gebildet. Wichtig war absolute ideologische Zuverlässigkeit. Denn im Ernstfall sollte die Waffe auf eigene Mitbürger gerichtet werden. Der Soldat hatte festzunehmen oder zu vernichten. Kam es an der Grenze zu Zwischenfällen, wurden diese von der für das Militär zuständigen Abteilung 2.000 des Ministeriums für Staatssicherheit untersucht.