Isolierung am "Tag X": Die geplanten MfS-Lager für Regimekritiker

Die Pläne waren ausgefeilt bis ins kleinste Detail: Der Schlag gegen die eigenen Bürger wäre am Tag des "Ernstfalls" erfolgt - konspirativ, überraschend und vorbeugend. "In X + 24 Stunden sollten geeignete Objekte mit Stacheldraht und Wachtürmen umgeben und das ganze Land mit Isolierungslagern überzogen werden", schreibt Thomas Auerbach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Birthler-Behörde, in seiner Untersuchung "Vorbereitung auf den Tag X. Die geplanten Isolierungslager des MfS". Zehntausende missliebiger DDR-Bürger wollte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) dort zusammenführen. Seit den frühen 60er-Jahren bereitete die Stasi die Aktion vor, überarbeitete die Pläne, aktualisierte die Namenslisten der Betroffenen und veranstaltete Übungen für den Ernstfall.

Wer wurde erfasst?

Die MfS-Bürokraten hatten penibel definiert, wer genau für den sogenannten Vorbeugekomplex zu erfassen sei. Darunter waren "Personen, die eine verfestigte feindlich-negative Einstellung zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR besitzen". Aber auch "Personen, die innerhalb einer sogenannten staatlich unabhängigen Friedensbewegung aktiv in Erscheinung getreten sind" oder "Auffassungen über einen 'demokratischen Sozialismus' und neue Sozialismusmodelle aufgestellt haben". Außerdem "Personen, die Ersuche auf Übersiedlung gestellt haben" oder "zu reaktionären klerikalen Kräften und anderen inneren Feinden in der DDR Kontakte unterhalten". Damit ging das Feindbild "weit über die Ausschaltung der im engeren Begriffssinn politisch motivierten Opposition hinaus; ins Visier des MfS konnte vielmehr jeder Bürger geraten, der in irgendeiner Weise den Sicherheitsorganen negativ auffiel", so Auerbach.

Im Dezember 1988 hatte die Stasi exakt 85.939 Personen im Vorbeugekomplex erfasst. An der Spitze lag der Bezirk Karl-Mark-Stadt (heute Chemnitz) mit insgesamt 24.237 Personen. In Schwerin waren es 3.961, in Neubrandenburg 2.520 Personen.

Was sollte am Tag X passieren?

Die gesamte Aktion war minutiös geplant und innerhalb von 24 Stunden nach Beginn abzuschließen. Jeweils drei MfS-Mitarbeiter sollten eine festgelegte Anzahl von Personen verhaften und zum vorgesehenen Isolierungsobjekt bringen. Ihre Ausrüstung folgte zentralen Vorgaben und enthielt neben einem Pkw ein UKW-Sprechfunkgerät, zwei Maschinenpistolen, Knebelketten, Handschellen, Schlagstöcke, Taschenlampen, Schreibgerät sowie die Personalkarten der Betroffenen, auf denen die Einlieferung in die Isolierungsobjekte zu quittieren war.

Die Stasi-Pläne sahen vor, die Verhafteten zunächst in "zeitweiligen Isolierungsstützpunkten" unterzubringen. Als Isolierungsstützpunkte sollten verschiedenste Gebäude dienen: leer stehende Gefängnisbauten, Lehrlingswohnheime, Gaststätten, Messehallen oder auch die MfS-Kreisdienststellen selbst. Nach Einschätzung Auerbachs sollten landesweit mehr als 200 solcher Stützpunkte entstehen. Nach etwa sechs Tagen wären die Betroffenen in die bis dahin hergerichteten zentralen Isolierungslager transportiert worden.

Die Isolierungslager

In jedem der 15 Bezirke der DDR sollte ein zentrales Isolierungslager entstehen, in einigen auch zwei. Im Einzelnen bekannt sind die Standorte für die Bezirke Halle, Gera und Erfurt, wo es sich beispielsweise um die Veterinärmedizinische Fachschule im Schloss Beichlingen handelte. Als Isolierungslager geeignet waren grundsätzlich Objekte, die mindestens 60 Kilometer von der Grenze der Bundesrepublik entfernt liegen und abseits geschlossener Ortschaften. Sie mussten über getrennte Unterkünfte für Frauen und Männer,  Sanitär- und Küchenräume sowie über Räume zur "Durchführung von Disziplinarmaßnahmen" verfügen.

Der Alltag innerhalb der Lager war von der Stasi bereits bis ins kleinste Detail geregelt. Es gab Vorschriften zur Kennzeichnung der Bekleidung, so sollte etwa der "Stuben- oder  Unterkunftälteste" einen Ärmelstreifen in grün und zwei Zentimeter breit tragen. Ein Schichtleiter war durch eine gelbe Armbinde und die Buchstaben "SL" in schwarz gekennzeichnet. Ordner sollten eine gelbe Armbinde tragen und den Buchstaben "O" in schwarz. Zudem gab es Hausordnungen. Diese sahen neben Pflichten wie der pünktlichen Teilnahme am Zählappell und Vorschriften zur richtigen Anrede des Personals - etwa "Herr Koch, Frau Küchenhilfe" - auch Sprechzeiten für die Isolierten vor, an denen sie dem Lagerleiter ihr Anliegen vortragen durften.

Besonders perfide: In die Isolierungslager wollte die Stasi Inoffizielle Mitarbeiter (IMs) einschleusen, die die Isolierten weiter bespitzeln sollten. An diese IMs seien bei der Auswahl "hohe Ansprüche hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Standhaftigkeit" zu stellen, so die Anweisungen.

Der Begriff der Liquidierung

Was auf lange Sicht mit den Isolierten geschehen sollte, ist ungeklärt. Aus den Dokumenten zum Vorbeugekomplex geht hervor, dass sie auch Zwangsarbeit leisten sollten. Gab es auch Pläne, Regimegegner nach ihrer Festnahme und Isolierung zu töten? Dafür liefern die Dokumente zum Vorbeugekomplex keinen konkreten Hinweis, so Auerbach. Allerdings tauchen in den allgemeinen Stasi-Unterlagen zur Ernstfallplanung immer wieder die Begriffe der "Liquidierung" oder "Vernichtung" von "subversiven Kräften" auf. Diese Begriffe hat das MfS jedoch nicht eindeutig definiert. So ist in einigen Stasi-Dokumenten das Liquidieren eindeutig mit "Töten" zu übersetzen. In anderen  bedeutet es dagegen "unschädlich machen" oder "festnehmen". Diese semantische Unschärfe war offenbar gewollt, so Auerbach. Es handele sich wohl um eine "intendierte Mehrdeutigkeit, die für die konkrete Situation ein breites Spektrum der Handlungsoptionen offen ließ" und so den MfS-Mitarbeitern im Ernstfall "einen unheilvollen Interpretationsspielraum" eröffnete.

Das Ende der Pläne

Als im Herbst 1989 der Ernstfall, auf den sich der MfS seit Jahrzehnten vorbereitet hatte, aus Sicht des DDR-Regimes tatsächlich eintrat, wurden die Pläne nicht umgesetzt. Warum nicht, ist noch immer unklar, eine detaillierte Rekonstruktion der Ereignisse in den letzten Wochen vor der Maueröffnung steht aus. Gesichert ist allerdings, dass die Stasi-Maschinerie die Vorbereitungen für den "Tag X" im September und Oktober unbeirrt weiter vorantrieb. Noch zwischen dem 10. und 13. November erstellte die MfS-Kreisdienststelle Eberswalde aktuelle Listen, in denen Wendeaktivisten für den Vorbeugekomplex erfasst waren. Am 27. November erging der letzte Befehl des Ministeriums für Staatssicherheit, das sich nun "Amt für nationale Sicherheit" nannte, zum Vorbeugekomplex. Es war der Befehl, sämtliche Unterlagen zu den sogenannten "spezifisch-operativen Vorbeugemaßnahmen" zu vernichten. Diesen Befehl konnten die Mitarbeiter nicht mehr vollständig ausführen - die Wende kam ihnen zuvor.

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