Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Wortlaut des Gesetzes auf einer Website der Bayerischen Staatsregierung.
Link in neuem Fenster öffnenPressefreiheit, Meinungsvielfalt - das ist in Deutschland überall selbstverständlich und gewünscht. Deshalb sind mehr Zeitungen besser als eine, folgerte ein Schüler aus Bayern. Doch dann war er mit dieser Meinung alleine - bis vorige Woche.
Ein Film von Daniel Bröckerhoff.
Ein "Siebtklässler besiegt Bürokratie" jubelt das Handelsblatt (09.12.2011). "12Jähriger schlägt Freistaat Bayern" klar, da freut sich die taz (09.12.11). Und sogar die Süddeutsche erhebt ihn "Vom Schülerzeitungs-Redakteur zum Helden der Meinungsfreiheit" (12.12.2011). Ja und die BILD-Zeitung überhöht ihn auch noch zum "Gewinner des Tages" (Bild, 09.12.2011)
Dabei war es doch alles so schön ruhig hier am Ignaz-Kögler-Gymnasium in Landsberg am Lech in Oberbayern. Aber der Stephan Albrecht, der hat halt unbedingt eine Schülerzeitung rausbringen wollen. Dabei gibt es doch schon eine an der Schule: den "Virus". Na gut, der ist halt seit Anfang 2010 nicht mehr erschienen. Aber da braucht es doch nicht gleich eine zweite.
Stephan Albrecht: "Ich fand das schon komisch, dass sie uns das da so verbieten will. Ich meine, weil der 'Virus' ist ja schon über, jetzt seit fast zwei Jahren nicht erschienen und es kann ja nicht sein, dass das eine Schülerzeitung ist, wenn sie nie erscheint und dann die Jüngeren immer warten müssen, wenn sie sich mal engagieren wollen."
Komisch findet er das, und eine Begründung fordert er auch noch, des Bürscherl. Zeit wird es, dass ihm mal einer zeigt, wo es langgeht.
Stephan Albrecht: "Die Begründung von der Schulleiterin war, dass es nur eine Schul-, eine Schülerzeitung an einer Schule geben kann und das war aus ihrer Sicht halt der 'Virus', sie hat sich da irgendwie mit dem Kultusministerium abgesprochen."
Ja das Kultusministerium, die wissen wovon sie reden: vom Paragraph 63 des Bayerischen Gesetzes über das Unterrichtswesen. Da muss man nur bis 1 zählen können.
Marie Brune vom Bayerischen Kultusministerium erzählt: "Dort ist die Rede immer von einer Schülerzeitung im Singular und vor diesem Hintergrund war die Rechtsauffassung bisher die, dass es eine Schülerzeitung pro Schule geben kann."
Genau, so muss man das auslegen. Na gut, da steht auch am Anfang was von "Schülerzeitungen". Aber das muss man halt lesen können und verstehen muss man es.
Stephan Albrecht: "Ich kenn es eigentlich nicht nachvollziehen [...], wenn der Gesetzesgeber das so wollen würde, dass es nur eine Schülerzeitung geben könnte, kann an einer Schule, ich denke, dann hätte er das auch speziell in einem Satz geschrieben."
Jetzt soll der Gesetzgeber auch noch alles genau aufschreiben, wie in der Schule oder was? Und dann fängt das Bürschchen auch noch an, selber zu schreiben. An die Schulleitung eine Frechheit.
Stephan Albrecht: "Ich hab mehrfach nach Gesprächen gefragt, E-Mails geschrieben, alles. Aber ich bekam halt nie eine Antwort auf E-Mails und wenn es Gesprächen waren, dann immer ich allein."
Genau allein sein soll er, dann wird er schon Ruhe geben. Und was will der Bursch eigentlich? Der darf sich doch engagieren. Nur halt da, wo wir wollen.
Marie Brune: "Das Engagement wurde zu keinem Zeitpunkt von der Schulleiterin gestoppt, ganz in Gegenteil. Es wurde einfach ihm nahegelegt, sich in die bestehende Redaktion, in das bestehende Team einzugliedern."
Ja und dass diese andere, diese Zeitung, die es schon gibt, dass die, also dass die nicht so regelmäßig, also das letzte mal halt vor zwei Jahren. Ja, mein Gott, da soll er sich halt nicht so anstellen. Himmelherrgott.
Marie Brune: "Es steht aber auch nirgendwo, dass sich Schülerzeitungen, dass Schülerzeitungen regelmäßig jeden Monat oder quartalsweise erscheinen müssen. Also da gibt es gar keine Festlegungen. Wenn dann eine Schülerzeitung eine Zeit lang nicht erscheint, so ist das auch völlig in Ordnung."
Ja, und was ist das jetzt? Jetzt rennt das Bürscherl auch noch zu so einem Verein: Der "Jungen Presse Bayern". Und die rennen mit ihm dann gleich vors Gericht. Ja geht es noch?
Roman Kindl, "Junge Presse Bayern": "In dem Fall gab es wahrscheinlich keine andere Möglichkeit, wenn Schulleitungen stur sind und wenn so eine Rechtsfrage tatsächlich nicht ganz geklärt ist, dann entscheiden das in Deutschland eben Richter und das ist auch nichts Schlimm."
Was? Nicht schlimm? Ich glaub ich hör nicht Recht. Und dann machen auch noch die Eltern mit und der Bursche verklagt den Freistaat Bayern. Und dann beschließt das Verwaltungsgericht München, auch noch, dass Stephan: "derzeit berechtigt ist, die Zeitung 'Bazillus' als Schülerzeitung zu verteilen" (Urteil des Verwaltungsgerichts Bayern).
Ja, sind die jetzt alle narrisch geworden? Und das Ministerium, das findet es jetzt auch noch gut. Na Bravo.
Marie Brune: "Es sollte jetzt vielleicht auch als Beispiel dienen oder die Schüler animieren, das es gut und richtig ist, sich in Schülerzeitungen zu engagieren und dort ihre freie Meinung zu äußern."
Nachfrage Reporter: "Auch wenn man klagen muss."
Marie Brune: "Das es im konkreten Fall zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist, ist sicherlich zu bedauern."
Nur die Schulleitung bleibt standhaft, wie es sich gehört. Ihr Kommentar: "Die Neugründung einer eigenen Zeitung im Konfliktfall scheint in unseren Augen nach wie vor keine sinnvolle Lösung zu sein."
Stephan Albrecht, Herausgeber "Bazillus": "Wir haben schon vor, eigentlich mindestens noch eine Ausgabe in diesem Schuljahr zu machen. Wenn nicht sogar zwei."
Sauber, Burschi. Jetzt gibt es bald ein Riesendurcheinander mit zwei Schülerzeitungen. Das klingt ja verdächtig nach Pressevielfalt. Na dann: Gute Nacht.