Computerzeitschriften: fragwürdige Tipps

Stellen Sie sich mal folgende Schlagzeile vor: "Sie rasen gern? Und das mitten in der Stadt? Dann nix wie rauf aufs Gaspedal. Morgen um Mitternacht werden in Hamburg alle Blitzer ausgeschaltet!" So eine Einladung zum Gesetzesbruch ist natürlich in keiner deutschen Zeitschrift denkbar. So was gibt es aber in Computerzeitschriften. Die spielen bewusst mit der Lust auf Verbotenes und bewegen sich ganz nah am Rande der Legalität. ZAPP über das bunte Treiben in der digitalen Grauzone.

Ein Film von Tina Schober und Nina Bigalke.

Der Markt der Computer-Zeitschriften ist hart umkämpft. Wer gekauft werden will, muss auffallen. "Download Wahnsinn" titeln die einen, preisen den "Software-Hammer der Raubkopierer" ("PCgo", Ausgabe 12/11). Andere werben unverhohlen: "Alles über geknackte Software und gefälschte Seriennummern" ("PC Welt", Ausgabe 07/11). Leser werden geködert mit Themen wie "Internet unzensiert - So tricksen Sie garantiert alle Streaming-Sperren, Download-Blockaden und Schnüffel-Server aus" ("PC Praxis", Ausgabe 05/2011). Und immer wieder scheinheilig die Frage: "Wie legal ist illegal?" ("CHIP", Ausgabe 06/11).

Auch die Computer-Zeitschrift "CHIP" in München bedient sich dieser Mittel. Immer mal wieder heißt es: "Gute Tools, böse Tools" (Ausgabe 12/2010). Lockt die Redaktion mit Storys wie "Filme, Musik, Software: Die besten Websites, die verbotensten Quellen" (Ausgabe 06/2010).

Andreas Hentschel, stellvertretender Chefredakteur der "CHIP", erklärt: "Wir spielen natürlich mit diesem Reiz des Verbotenen. Den gibt es ja ganz ohne Frage. Und wenn die Leute so das Gefühl haben‚ 'ah, vielleicht darf ich das nicht so, das bewegt sich so in eine Richtung‘, dann wird es auch wieder interessant. Und dann sind wir wieder bei dem Thema, wie wecke ich Neugier beim Leser. Wie krieg ich ihn vielleicht doch dazu, mein Heft zu kaufen? Und da ist uns das schon ein probates Mittel."

Anleitungen und Beschreibungen

Doch viele Zeitschriften gehen über das Kokettieren mit dem Verbotenen hinaus, berichten explizit über illegale Inhalte, erleichtern den Weg dorthin. Auch mit eigenen Programmen: "Exklusiv für PC Praxis-Leser auf DVD (...) Ohne Risiko auf dunklen Seiten saugen und surfen" ("PC Praxis", Ausgabe 08/2011). Die "Alles-gratis-Tricks der Hacker" ("PC Praxis", Ausgabe 04/11) werden seitenlang ausführlich beschrieben. Hauptsache umsonst. Es zählt die Alles-ist-kostenlos-Mentalität.

Florian Drücke, Geschäftsführer des "Bundesverbands Musikindustrie", meint: "Man versucht reißerisch ein Thema zu platzieren, was möglichst schnell viele Leser hervorruft und dementsprechend viele Käufer. Und das ist das, was uns eben besonders ärgert, weil wir an der Stelle sehen, wohin die Reise geht. Das ist eine Anleitung, das ist eine Aufforderung und das ist etwas, was für unsere Mitgliedsfirmen extrem schmerzhaft ist."

Musik zum Nulltarif ist für den Bundesverband ein großes Problem, für die Zeitschriften ein Verkaufsschlager. Im aktuellen "PC Magazin" wird ausführlich ein Musikportal vorgestellt. Schwärmerisch heißt es dort: "Stundenlang unterhalten lassen, ohne einen Cent zu bezahlen. Dieses musikalische Paradies nennt sich Grooveshark." ("PC Magazin", Ausgabe 11/2011).

Florian Drücke: "Diese Form von Anleitungen führt doch letztlich dazu, dass eine Zahl von Menschen, wie groß auch immer, sich dann im Internet nach solchen Angeboten umschaut, sich dort illegal und umsonst mit Musik in unserem Falle versorgen und eben nicht am legalen Markt teilnehmen."

Zwischen Information und Werbung

Nach Angaben des "Bundesverbands Musikindustrie" wurden im Jahr 2010 64 Millionen Alben aus dem Internet heruntergeladen, 46 Millionen davon illegal. Betroffen sind auch Filme, Software und Spiele. Ein riesiger illegaler Markt: Die Kreativen gehen leer aus, aber die Computer-Zeitschriften profitieren, raunen verschwörerisch: "Pssst! HD-Filme gratis - Kinohits & TV-Serien in HD finden, runterladen, abspielen" ("PC Praxis", Ausgabe 02/2010).

Manche stellen fragwürdige Vergleiche an: "Sind Hackerportale die besseren Onlinevideotheken?" (PC Praxis, Ausgabe 06/2010). Und kommen am Ende zu noch fragwürdigeren Bewertungen. "Was die Aktualität anbetrifft, haben die illegalen Dienste also die Nase weit vorn: Kaum ist ein Film im Kino angelaufen, gibt es ihn bereits in zahlreichen Varianten zum kostenlosen Download oder als Stream. Mitunter finden sogar Filme ihren Weg in die Portale, die noch in keinem Kino gezeigt wurden." Solche Berichte sind grundsätzlich zulässig, meint die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Aber, erklärt Geschäftsführer Matthias Leonardy, "die Frage ist bloß, wo ist Berichterstattung und wo fängt letzen Endes die Werbung für so etwas an? Und da sind die Grenzen halt fließend und wir erleben das leider sehr häufig, dass einige der Berichte, die wir lesen, eher sich so lesen, als wenn es Anleitungen und Aufforderungen sind, das zu machen, als Beschreibungen dessen, was verboten ist und das ist natürlich schon ärgerlich aus unserer Sicht".

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Matthias Leonardy, Geschäftsführer "GVU" © NDR
 
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Das Interview mit Matthias Leonardy, Geschäftsführer "GVU".

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Artikel mit Hinweisen auf legale und illegale Internetseiten bei voller Namensnennung gibt es ab und an auch bei "CHIP" in München. ZAPP hat die problematischen Adressen unkenntlich gemacht, um sie nicht weiterzuverbreiten. Bei "CHIP" hat man diese Sorge nicht.

Andreas Hentschel: "Das erfüllt für mich in allererster Linie den Informations- und Aufklärungscharakter, ja. Natürlich, das kann man uns immer vorwerfen, könnte es auch Leute geben, die wir da überhaupt erst auf diese Möglichkeiten stoßen. Das nehme ich aber in dem Fall in Kauf, weil ich davon ausgehe, dass es unter der 'CHIP'-Leserschaft extrem wenige sind."

Florian Drücke: "Wenn man einen solchen Artikel schreibt, dann kann man an vielen Stellen aufzeigen, wo es Graubereiche gibt, wo es Kritik gibt, wo es neue Vorschläge gibt, wo es berechtigte Fragen gibt. Aber das man das so aufzieht, daraus eine Anleitung zu machen, wie man sich umsonst und in den meisten Fällen illegal und anonym, was ja meistens huckepack genommen wird, mit Musik, Film, Buch, Software, Games versorgt, das ist unverschämt."

Rechtliche Folgen oder nicht?

Noch unverschämter ist es, wie in manchen Heften dreist darauf hingewiesen wird, dass illegales Handeln oft folgenlos bleibt: "Die Gefahr für die Nutzer beim Anschauen von illegalem Filmmaterial ist zudem nicht sonderlich groß, denn für die Filmindustrie ist eine Verfolgung schwierig und derzeit können die Nutzer fast nie namentlich ermittelt werden." Schon auf dem Titel steht das Versprechen: "So haben Polizei und Abmahner keine Chance" ("PC Praxis", Ausgabe 06/2010).

Matthias Leonardy: "Es wird bloß schwierig dann und dann ärgert es mich, wenn gerade Jugendliche oder junge Erwachsene dadurch dazu gebracht werden, so ein Katz- und Mausspiel zu machen, zum Beispiel mit der Justiz. Weil viele dieser Berichterstattungen sind genauso gestrickt, dass sie sagen, wir zeigen euch, wie es geht, so dass ihr nicht erwischt werdet."

Sich nicht erwischen lassen - das wollen auch die Macher der Zeitschriften und sichern ihre Artikel rechtlich raffiniert mit knappen Hinweisen ab. "Fazit: Lieber doch nicht!" ("PCgo", Ausgabe 12/2011) Oder auch: "Aber immer daran denken: Legal ist das nur bei rechtefreien Werken." ("PC Magazin", Ausgabe 11/2011).

Matthias Leonardy: "Also dieses Feigenblatt, das am Schluss steht, das ist ein dummer Witz, zu sagen, im Übrigen, das dürft ihr aber nur mit euren eigenen Sachen machen, das sieht natürlich jeder und lacht darüber, weil er genau weiß, dafür ist es nicht gemacht."

Rügen des Presserates

"PC Magazin" und "PCgo" vom WEKA Verlag wollten darüber mit uns nicht sprechen. "PC Praxis" lässt uns schriftlich wissen: "Wir fordern zu keiner Zeit Leser/Nutzer auf, sich illegal zu verhalten, sondern beschreiben letztlich vor allem technische Vorgehensweisen, die nicht anhand illegaler Aktivitäten erklärt werden. Insofern sehen wir unsere Berichterstattung als durchaus sachlich an."

Dass es dazu unterschiedliche Ansichten geben kann, zeigt die Vergangenheit. Im Jahr 2006 wurden "PCgo" und "PC Magazin" vom Presserat gerügt. Arno Weyand vom Deutschen Presserat erklärt: "Der Presserat hat das damals sehr intensiv diskutiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass es mit den presseethischen Grundsätzen, speziell der damals noch Ziffer 6 des Pressekodex, in dem das Ansehen der Presse festgehalten ist, nicht vereinbar ist."

Eine Rüge, die keine große Wirkung gezeigt hat. Jetzt stehen die Zeitschriften wieder im Fokus.

Florian Drücke: "Wir haben diese Recherchen zum Anlass genommen, nun noch einmal uns die einzelnen Artikel ganz genau anzusehen, und werden dann auch uns wieder an den Presserat wenden."

Bis dahin entscheiden die Kunden und fällen ihr Urteil am Kiosk.

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Von Boulevardschlachten über Rosenkriege bis hin zu den Image-Kampagnen der Polit-Szene - ZAPP blickt hinter die Kulissen der Medienwelt.

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01.06.2012 01:15 Uhr

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Links

Factsheet zur Studie auf der Website des Bundesverbandes der Musikindustrie (PDF).

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Informationen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechts-Verletzungen.

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