Stand: 12.10.2017 14:30 Uhr

Prozessbeginn: Ende einer Reise nach Syrien

von Nino Seidel & Djamila Benkhelouf

Am 16. Oktober beginnt am Hamburger Landgericht der Prozess gegen eine Gruppe junger Männer, die sich laut Anklage dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anschließen wollten. Die Norddeutschen waren bereits auf dem Weg nach Syrien, bevor sie im April in Bulgarien festgenommen wurden. Der Fall ließ im Frühjahr aufhorchen, denn die Ausreisewilligen waren zum Teil noch minderjährig.

Religiös radikalisiert 

Wie sich die Gruppe gefunden hat, ist noch nicht abschließend geklärt. Die jungen Männer kommen teilweise aus Hamburg, teils aus verschiedenen Orten rund um die Hansestadt. Laut Staatsanwaltschaft "sollen sie sich spätestens seit Juli 2015 zunehmend religiös radikalisiert, dem gewaltbefürwortenden Salafismus zugewandt und der dschihadistischen Szene Hamburgs angeschlossen haben".

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Aus Sicherheitskreisen heißt es, dass sich die Gruppe oft in einer Moschee in Lübeck traf, gemeinsam aber auch Seminare radikaler Moscheen im gesamten Bundesgebiet besuchte. Laut Informationen, die Panorama 3 vorliegen, waren drei von ihnen noch am 22. März 2017 gemeinsam bei einem Seminar des islamischen Kulturverein Almadinah in Kassel. Dieser wurde genau einen Tag später vom hessischen Innenministerium verboten und die Moschee geschlossen. Zuvor sollen hier Imame zur Tötung Andersgläubiger aufgerufen haben, berichten die Behörden.

Schon länger als radikale Salafisten bekannt

Die jungen Männer aus Norddeutschland waren für die deutschen Behörden keine Unbekannten. Mohammed N., 20 Jahre lebt im Hamburger Umland und fiel den Behörden schon länger als radikaler Salafist auf. Der deutsche Konvertit Dominique B. (19) aus Lübeck besuchte das Gymnasium, war eine Zeit lang sogar ein richtig guter Schüler. Dennoch radikalisierte auch er sich schnell.

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Gruppe wollte sich IS in Syrien anschließen

Seit März 2016 sollen die Angeklagten, laut Staatsanwaltschaft,  Ausreisepläne verfolgt und konkrete Vorbereitungen für eine Ausreise in das Kriegsgebiet Syrien getroffen haben. Die Behörden gehen davon aus, dass sich die Gruppe dem IS anschließen wollte. Nicht nur um zu kämpfen, sondern auch um sich an Selbstmord-Attentaten in und außerhalb Syriens zu beteiligen.

Gegen alle Beschuldigte wurden deshalb  Ausreiseverbote ausgesprochen. Auch gegen den erst 17-jährigen Gazi S. aus Niedersachsen. Einer seiner Brüder hat sich nach Informationen von Panorama 3 schon dem IS in Syrien angeschlossen. Nun wollte er es ihm wohl nachmachen.

Sein Pass wurde von den Eltern unter Verschluss gehalten, doch kurz vor der Abreise erzählte er ihnen, er  bräuchte den Ausweis, um  ein Paket bei der Post abzuholen. Die Eltern glaubten ihm - die Reise konnte losgehen.

Die Flucht

Teile der Gruppe hatten noch kurz vor der Abreise nach islamischem Recht geheiratet. Die Freundinnen und Ehefrauen, meist noch sehr junge deutsche Konvertitinnen, sollen laut Recherchen von Panorama 3 in einer Wohnung in Hamburg gewartet haben, als ihre Männer  am 7. April 2017 Richtung Syrien aufbrachen. Nach ihrer Ankunft wollten sie die jungen Mädchen dann für eine gemeinsame Weiterreise nachholen. Doch so weit kam es nicht.

Ende einer Reise

Der 16-jährige Can B. aus Hamburg-Billstedt wurde schon an der österreichisch-ungarischen Grenze festgenommen. Er flog auf, weil er mit dem Pass seines Bruders unterwegs war.

Am 11. April 2017 kamen die anderen fünf um 2 Uhr nachts mit dem Zug am Grenzübergang Svilengrad an der bulgarisch-türkischen Grenze an. Dort war auch für sie  Schluss. Die bulgarischen Sicherheitsbehörden waren mittlerweile von der deutschen Polizei gewarnt worden.  Doch wie Panorama 3 erfuhr, wollten sich nicht alle der Gruppe mit dem raschen Ende der Reise abfinden. Der 20-jährige Mohammed N. habe sich auch nach seiner Festnahme so vehement gewehrt, dass ihn mehrere bulgarische Polizisten fixieren mussten, um ihn erkennungsdienstlich fotografieren zu können.

Seit Frühjahr in Untersuchungshaft

Wenige Tage später waren alle sechs zurück in Deutschland. Der 17-jährige Gazi S. wurde persönlich von seinen Eltern aus Bulgarien abgeholt. Seitdem sitzen alle nun in Hamburg in Untersuchungshaft. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a.

Der Prozess am Montag wird nicht, wie üblich, von der zuständigen Staatschutzkammer eröffnet. Diese ist wegen anderer Islamismus-Verfahren stark überlastet. Stattdessen wurde nun eine Hilfsstrafkammer gegründet. Den Vorsitz hat dieselbe Richterin wie beim Prozess um die Silvester-Übergriffe in Hamburg. Es sind 21 Verhandlungstage angesetzt.

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 16.10.2017 | 19:30 Uhr