Stand: 16.07.2014 15:03 Uhr

Legal Highs: Kein Verbot von Cannabis-Ersatz

von Djamila Benkhelouf

Sie nennen sich "Räuchermischungen" oder "Badesalze" und wirken ganz harmlos. Ihre Verpackungen sehen jugendlich und peppig aus, und ihr Verkauf ist scheinbar ganz legal: Die so genannten "Legal Highs" - synthetische Drogen in Pulverform, die geschnupft oder geraucht werden und bequem über das Internet zu bestellen sind.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben es schwer, den Verkauf der bunten Tütchen zu verfolgen und die Hintermänner zu bestrafen. Bisher war die einzige Möglichkeit, den Handel nach dem Arzneimittelgesetz zu verbieten. Doch das ist jetzt vorbei. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Legal Highs können in Deutschland nicht länger aufgrund des Arzneimittelgesetzes verboten werden. Die Erklärung: Die Kräutermischungen seien nach Ansicht des EuGH keine Arzneien, denn dafür müssten die Substanzen der Gesundheit "unmittelbar oder mittelbar" zuträglich sein.

VIDEO: Legal Highs: Drogen per Mausklick (6 Min)

Ein Urteil mit fatalen Folgen?

Der Sache nach haben die EU-Richter eigentlich richtig entschieden. Denn von einer gesundheitlichen Förderung kann bei den Legal Highs keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Mischungen enthalten gefährliche Stoffe, die abhängig machen und bei Konsumenten erhebliche gesundheitliche Schäden anrichten können. Das Problem für die Strafverfolgungsbehörden ist allerdings: Sie können den Handel jetzt kaum mehr verbieten.

Zwar sind einige Stoffe, die in Legal Highs enthalten sind, nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Die Hersteller aber ändern ständig ihre Mischungen, so dass immer wieder neue Stoffe entstehen, die nach dem Betäubungsmittelgesetz noch nicht verboten sind. Bis ein Stoff nach dem BTM Gesetz verboten wird, dauert es in der Regel mehrere Monate, so lange sind die Mischungen offiziell legal.

BKA sieht ein Vakuum bei der Strafverfolgung

Panorama 3 hatte bereits im März über die Gefahr der Legal Highs berichtet. Sabine Vogt, Leiterin Organisierte Kriminalität beim Bundeskriminalamt, hatte damals vor dem kommenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes gewarnt. Zu Panorama 3 sagte sie: "Dann hätten wir in Deutschland tatsächlich die Situation, dass wir mit unseren Tütchen, obwohl sie hochgradig gefährlich sein können, diese Stoffe in ein Vakuum fallen. Das heißt: kein Verbot, keine Strafbarkeit, keine Handlungsmöglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden. Und ich denke wir wissen alle: Prävention ist eine Seite, aber wir brauchen auch eine wirksame Repression, um die Täter vom Markt zu nehmen, die davon profitieren, dass viele junge Menschen einfach sehr gutgläubig sind bei dem was im Internet steht."

Experten wie Sabine Vogt sprechen sich daher für ein Stoffgruppenverbot aus. Damit könnten alle in Frage kommenden Substanzen zur Herstellung von Legal Highs verboten werden, präventiv. Andere Länder, wie zum Beispiel Österreich praktizieren das bereits. Auf Anfrage beim zuständigen Gesundheitsamt in Berlin hieß es, man wolle eine gemeinsame europäische Richtlinie abwarten. Bis dahin aber können Legal Highs völlig problemlos weiter im Internet erworben werden. Und nach dem EuGH Urteil jetzt auch völlig legal.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 25.03.2014 | 21:15 Uhr