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Zur SendungsseiteEinkaufen im Supermarkt - eigentlich die harmloseste Sache der Welt. Doch was ist, wenn einem die Ketchupflasche herunterfällt? Darf man die Trauben schon mal probieren oder eine Packung öffnen?
Einkaufen im Supermarkt - eigentlich die harmloseste Sache der Welt. Was ist, wenn einem die Ketchupflasche herunterfällt. Und: Darf man die Weintrauben probieren?
Ins Warenregal gegriffen und dabei unbeabsichtigt etwas so angepackt, dass es nach kurzem Flug auf dem Boden zerschellt: ein Klassiker unter den Supermarkt-Missgeschicken. Und nun? "Wer etwas kaputt macht, muss es selbstverständlich auch dann bezahlen, wenn er noch im Laden ist", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Christoph Rothenberg. "Häufig wird der Ladeninhaber jedoch aus Kulanzgründen auf die Bezahlung verzichten." Kulanz ist allerdings nicht einklagbar. Generell gilt: Wer etwas von höherem Wert kaputt macht, darf wohl auf weniger Nachsicht hoffen als der, dem eine Ketchupflasche entgleitet.
Eindeutiger sieht es aus, wenn das herumspritzende Ketchup etwa den Mantel einer anderen Supermarktkundin beschmutzt: Diese Reinigung muss in jedem Fall bezahlt werden und ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Klar ist die Rechtslage auch beim Naschen an der Obsttheke: Wer beispielsweise Trauben vor dem Kauf einfach probiert, begeht tatsächlich einen Diebstahl - auch wenn er erst auf Antrag des Ladeninhabers juristisch verfolgt wird. "Dieser wird wohl im Regelfall Kunden, die eine einfache Weintraube probieren, kaum kriminalisieren wollen", sagt Rechtsanwalt Rothenberg. Aus der Rechtspraxis seien jedoch Fälle bekannt, in denen Händler ein solches Probieren zur Anzeige brachten. "Also im Zweifelsfall: Finger weg!" oder das Personal fragen.
"Man darf", sagt Rechtsanwalt Rothenberg. Aber man müsse sicherstellen, dass die Ware nicht beschädigt werde. Ist die Verpackung beispielsweise mit einem einfachen Tesafilmstreifen verschlossen, so könne man ihn öffnen, um die Vollständigkeit zu kontrollieren, und müsse nicht bezahlen, so Rothenberg. Anders sieht es bei Lebensmitteln aus, die durch das Öffnen der Verpackung unverkäuflich werden wie etwa eine Tüte Chips. Diese muss nach dem Aufmachen im Laden immer bezahlt werden.