Quiz: Darf man das?
Darf man in ein Restaurant gehen und um ein Glas Wasser bitten? Testen Sie Ihr Wissen! Hier finden Sie die Fragen aus der beliebten Markt Serie.
Quiz startenDarf ich eigentlich am Steuer ein Bier trinken? Muss ich wirklich ins Röhrchen pusten oder darf ich das verweigern? Antworten von unserem Experten Christoph Rothenberg.
Darf ich eigentlich am Steuer ein Bier trinken? Muss ich wirklich "ins Röhrchen pusten" oder darf ich das verweigern? Antworten von unserem Experten Christoph Rothenberg.
Christoph Rothenberg, Anwalt: "Sie dürfen grundsätzlich beim Autofahren trinken. Sie dürfen auch Bier trinken. Sie müssen nur aufpassen, dass Sie die Promillegrenzen nicht erreichen. Ich würde trotzdem die Finger vom Alkohol am Steuer lassen, denn auf jeden Fall stellt es einen Anfangsverdacht im Rahmen einer Verkehrskontrolle dar. Und Sie werden dann pusten müssen."
Rothenburg: "Sie müssen einen Personalausweis haben. Sie müssen den grundsätzlich auch vorzeigen können. Aber Sie dürfen ohne Ausweis unterwegs sein."
Rothenberg: "Darauf ein klares juristisches "Jein". Sie dürfen den Atem-Alkoholtest verweigern. Das hätte dann aber bei begründetem Tatverdacht die Folge, dass eine Blutentnahme angeordnet werden kann und dann eine Blutprobe gezogen wird. Also lieber pusten."
Rothenberg: "Eine Beamtenbeleidigung in dem Sinne gibt es nicht. Aber es kann eine normale Beleidigung sein. Polizisten sind auch Menschen und dementsprechend können sie auch beleidigt werden. Beleidigende Begriffe dürfen Sie nicht verwenden. Es stellt sich im Einzelfall dann immer die Frage, 'ist der Begriff jeweils beleidigend und ehrherabsetzend?'. Im Fall des Bullen würde ich dies wohl bejahen."
Rothenberg: "Sie haben auf jeden Fall das Recht, einen Anwalt anzurufen. Und von diesem Recht sollten Sie auch tunlichst Gebrauch machen."