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Darf man das: Fragen rund ums Parken

von Dirk Zblewski

Gegen die Fahrtrichtung parken? Mit dem Smart quer zur Fahrbahn stehen? Oder monatelang ein und denselben Parkplatz blockieren? Markt fragt im dritten Teil seiner Serie wieder: Darf man das?

Wo darf abgeschleppt werden?

Die Parkplatzsuche ist eines der letzten Abenteuer des Großstadtmenschen. Manche Autofahrer parken recht kreativ. Wo muss man befürchten, abgeschleppt zu werden?

Darf man entgegen der Fahrtrichtung stehen?

Im Kampf um den Parkplatz ist manchmal schnelles Handeln nötig. Da steht das Fahrzeug zwar entgegen der Fahrtrichtung, aber bevor ein anderer die Lücke aufspürt, bleibt man doch lieber stehen. Das ist allerdings nicht erlaubt. "Es gibt Ausnahmen, beispielsweise in Spielstraßen", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Christoph Rothenberg. Dennoch gilt: Lieber auf Nummer sicher gehen und immer in Fahrtrichtung parken.

Darf man mit dem Kleinstwagen quer zur Fahrbahn parken?

Parkplatznot macht erfinderisch. Besonders die Lenker von Kleinstwagen werden von engen Parklücken fast magisch angezogen und stellen ihr Winzig-Auto kurzerhand quer zur Fahrbahn ab. In vielen Städten werde das als Parkverstoß gewertet, sagt Rechtsanwalt Rothenberg. Er selbst sieht das anders: "Solange Sie so parken, dass Sie die übrigen Vorschriften einhalten - das heißt nicht in die Fahrtrichtung ragen, niemanden behindern und keine Gefahr darstellen - dürfen Sie mit dem Smart auch quer parken."

Darf man sein Auto wochenlang auf einem Parkplatz stehen lassen?

Solange dieser legal ist, kein Problem. Allerdings muss der Wagen während dieser Zeit gültige TÜV- und Steuerplaketten haben. "Es ist sogar eine Ordnungswidrigkeit, das Fahrzeug unnötig zu bewegen", sagt Anwalt Rothenberg.

Aus einem legalen Parkplatz kann jedoch mitunter auch eine Halteverbotszone werden - zum Beispiel wegen eines Umzuges oder Bauarbeiten. Meist passiert das ausgerechnet dann, wenn man das Auto - vielleicht während des Urlaubs - sicher abgestellt glaubt. Wer in diesem Fall abgeschleppt wird, hat dann einfach Pech gehabt.

Diese Regel kann nur umgangen werden, wenn während der Abwesenheit irgendjemand auf ein kurzfristig eingerichtetes Halteverbot rings um den Wagen achtet - und diesen gegebenenfalls umsetzt.

Darf man sein Auto stehen lassen, wenn man schon einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen hat?

Auch wenn es nicht gleich zum Schlimmsten, dem Abschleppen, kommt: Schon ein Knöllchen wegen Falschparkens ist ärgerlich und bringt manchen auf den Gedanken, das Auto trotzdem weiter ordnungswidrig stehen zu lassen - bezahlt ist schließlich schon. Das dürfe man eigentlich nicht, sagt Rechtsanwalt Rothenberg, da das Delikt fortgesetzt werde. Das Oberlandesgericht Jena hat jedoch in einem ähnlichen Fall entschieden, dass es keine zwei Tickets geben soll - da es ein Verbot der Doppelbestrafung gibt. "Es kann Ihnen aber beispielsweise passieren", so Rothenberg, "dass Sie irgendwann abgeschleppt sind. Und das wird dann richtig teuer."

Darf man sein Auto auf dem Bürgersteig abstellen?

Ein anderes Parkdelikt kostet ebenfalls ein Bußgeld: Das Auto einfach auf dem Bürgersteig abstellen. Das muss durch entsprechende Schilder ausdrücklich erlaubt sein.

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Nächste Sendung: 04.06.2012 20:15 Uhr

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Serie: Darf man das?

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