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Wiederholung der Sendung
15.02.2012 06:00 Uhr
Mietkautionen sind grundsätzlich üblich. Bis zu drei Monats-Kaltmieten darf ein Vermieter als Sicherheit verlangen - für den Fall, dass ihm der Mieter einmal Geld schuldig bleibt. Das Geld muss vom Vermögen des Vermieters getrennt angelegt werden. Denn solange der Mieter keine Schulden beim Vermieter hat, gehört das Geld weiterhin dem Mieter, ebenso wie die anfallenden Zinsen. Deswegen muss die Mietkaution "konkurssicher" angelegt werden - das heißt: Sollte der Vermieter einmal pleite gehen, geht die Kaution nicht in dessen Insolvenzmasse ein.
Für die Anlage von Mietkautionen gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Barkaution: Diese Variante ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes am weitesten verbreitet. Hier übergibt oder überweist der Mieter die Summe an den Vermieter, der das Geld nun seinerseits anlegt. Bei der Anlage die Bestimmungen des § 551 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erfüllt. Was viele nicht wissen: Der Mieter muss die Summe nicht auf einmal aufbringen. Er darf sie auch in drei Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietsverhältnisses fällig.
Ein Tipp des Deutschen Mieterbundes: Wer eine Barkaution zahlen muss, sollte darauf achten, einen Beleg oder eine Quittung darüber zu erhalten. Fordert der Vermieter erneut die Zahlung der Mietkaution, muss der Mieter nachweisen können, dass er diese schon früher geleistet hat. Ebenso ist es beim Auszug: Sollte der Vermieter bestreiten, eine Mietsicherheit erhalten zu haben, ist der Mieter in der Beweispflicht.
Kautionskonto: Der Mieter kann auch selbst ein Konto oder Sparbuch anlegen, und dieses an den Vermieter verpfänden. Auch hier gibt es Unterschiede. Es gibt Varianten, in denen der Vermieter ohne Mitwirkung des Mieters auf das Geld auf dem verpfändeten Konto zugreifen kann. Sicherer ist für den Mieter aber eine andere Variante, die beispielsweise der Deutsche Mieterbund Hannover empfiehlt: Sparbücher und -konten, bei denen Vermieter und Mieter nur gemeinsam auf das Geld zugreifen können. Wenn der Vermieter das Geld abheben will, informiert die Bank zunächst den Mieter darüber - und gibt das Geld nur heraus, wenn dieser keine begründeten Einwände erhebt. So ist das Geld gegen Missbrauch durch den Vermieter abgesichert. Eine Bank beziehungsweise Sparkasse kann durchaus verschiedene Anlageformen anbieten. Die genauen Bedingungen finden sich in den jeweiligen Verträgen.
Bürgschaft: Eine Möglichkeit zur Absicherung ist auch eine Bankbürgschaft. Diese Form ist allerdings weniger üblich.
Im Allgemeinen haben Mieter jedoch keinen Rechtsanspruch darauf zu entscheiden, auf welche Art die Mietkaution angelegt wird.
Endet das Mietverhältnis, muss der Vermieter dem Mieter den Kautionsbetrag mit Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen. Wenn er allerdings noch Forderungen gegen den Mieter hat, darf er einen Teil der Summe zurückhalten. Das könnte beispielweise der Fall sein, wenn Schäden in der Wohnung vorliegen.
Um festzuhalten, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde, sollte der Mieter beim Auszug unbedingt auf ein gemeinsames Wohnungsübergabeprotokoll bestehen. Werden die Schlüssel einfach so abgegeben, kann es später eine böse Überraschung geben. Häufig erhalten Mieter nach Angaben des Mieterbundes erst Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung eine Aufforderung des Vermieters, bestimmte Arbeiten in der Wohnung noch zu erledigen - egal, ob es um eine defekte Badewanne oder Schäden am Fußboden geht. Oft ist strittig, wer den Schaden verursacht hat. Die mögliche Folge: Der Vermieter behält die Kaution ein. Also: Unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellen, damit es hinterher keine Unklarheiten gibt. Es kann zudem sinnvoll sein, jemanden als Zeugen zu dem Termin mitzubringen.