Punkte, Bußgeld, Fahrverbot
Verkehrssündern drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot. Bei grob verkehrswidrigem Verhalten kann es auch zur Strafanzeige kommen.
Für Regelverstöße im Straßenverkehr drohen Bußgelder, Fahrverbote und die berühmten Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Doch die wenigsten Autofahrer wissen, welche konkreten Strafen ihnen etwa durch Drängeln oder Rasen drohen. Wie schnell ein Bußgeld mit Fahrverbot fällig wird, zeigt ein Auszug aus dem Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg mit den Strafen für zu dichtes Auffahren, gefährliches Überholen und überhöhte Geschwindigkeit.
Richtig teuer wird es sogar, wenn man sich zu einer Straftat hinreißen lässt:
Straftaten
Im Gegensatz zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden und nur als Ordnungswidrigkeiten gelten, werden schwere Vergehen, wie etwa Nötigung, Beleidigung oder grobe Gefährdung, als Straftat gewertet. In diesen Fällen wird Strafanzeige gestellt und ein Strafverfahren eingeleitet, das empfindliche Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben kann. Darüberhinaus gibt es für Straftaten auch noch besonders viele Punkte in Flensburg.
So bekommt man für die Straftat einer Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses...
... Fehlverhalten beim Überholen: 7 Punkte
... zu schnelles Fahren: 7 Punkte
... Missachten des Rechtsfahrgebotes: 7 Punkte
Beleidigung (§ 185 StGB)
Die Straftat: Wegen Beleidigung macht sich strafbar, wer die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung angreift. Das gilt auch für den Straßenverkehr.
Die Strafe: Beleidigungen werden meist mit Geldstrafen geahndet. In der Regel ist mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen zu rechnen, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Täters errechnet. Noch teurer kommt die Beleidigung von Polizisten. Je unverschämter, desto teurer wird es. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende kosten.
Nötigung (§ 240 StGB)
Die Straftat: Wegen Nötigung macht sich strafbar, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung dazu zwingen will, etwas zu tun oder zu unterlassen. So kann sich ein Autofahrer strafbar machen, der einen anderen auf der Autobahn ausbremst oder durch seine absichtliche Bummeltour auf der linken Fahrspur andere nicht überholen lässt.
Genauso macht sich strafbar, wer mit Lichthupe, gesetztem Blinker und durch dichtes Auffahren versucht, sich den Weg zu bahnen. Derjenige kann sich obendrein nach § 315 c StGB strafbar machen, weil er den Straßenverkehr durch falsches Überholen gefährdet.
Die Strafe: Bestraft wird die Nötigung mit einer Geldstrafe von 30 bis 60 Tagessätzen. In besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Je nach Schwere der Tat kann zur Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis hinzukommen. Außerdem gibt es für eine Nötigung 5 Punkte in Flensburg.
Auszug aus dem Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gelten als Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden. Hier einige Beispiele:
Abstand:
Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h:
1 - 4 Punkte, 75 - 320 Euro Bußgeld, Fahrverbot bei mehr als 100 km/h
Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:
2 - 4 Punkte, 100 - 400 Euro Bußgeld, Fahrverbot bei 4 Punkten
Autobahn:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt:
2 Punkte, 75 Euro Bußgeld
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet:
3 Punkte, 75 Euro Bußgeld
Geschwindigkeit:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten:
Innerhalb geschlossenen Ortschaften:
21 - 25 km/h: 1 Punkt, 80 Euro, kein Fahrverbot
26 - 30 km/h: 3 Punkte, 100 Euro, Fahrverbot für Wiederholungstäter*
31 - 40 km/h: 3 Punkte, 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h: 4 Punkte, 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 4 Punkte, 280 Euro, 2 Monate Fahrverbot
61 - 70 km/h: 4 Punkte, 480 Euro, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 4 Punkte, 680 Euro, 3 Monate Fahrverbot
Außerhalb geschlossenen Ortschaften:
21 - 25 km/h: 1 Punkt, 70 Euro, kein Fahrverbot
26 - 30 km/h: 3 Punkte, 80 Euro, Fahrverbot für Wiederholungstäter*
31 - 40 km/h: 3 Punkte, 120 Euro, Fahrverbot für Wiederholungstäter*
41 - 50 km/h: 3 Punkte, 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 4 Punkte, 240 Euro, 1 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h: 4 Punkte, 440 Euro, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 4 Punkte, 600 Euro, 3 Monate Fahrverbot
*) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)).
Überholen
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt:
1 Punkt, 80 Euro
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet:
2 Punkte, 80 Euro
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt:
3 Punkte, 100 Euro
Überholen mit Gefährdung:
4 Punkte, 250 Euro , Fahrverbot