Doku-Info

Autor:

Tristan Chytroscheck wurde 1968 in Pforzheim geboren und hat als Autor, Regisseur und Producer für die BBC und Channel Four in Großbritannien gearbeitet und für Discovery/TLC in den Vereinigten Staaten. Er lebte und arbeitete insgesamt zwölf Jahre in London, Los Angeles, Mexiko Stadt und Cordoba/Argentinien, bevor er nach Deutschland zurückkehrte. Seit 2004 ist er Mitinhaber des a&o bueros. Er spricht fließend Englisch und Spanisch.


Redaktion:

Carola Meyer

 

Hintergrund

Punkte, Bußgeld, Fahrverbot

Ein Polizist hält ein Kelle mit der Aufschrift "Halt Polizei" hoch. © dpa Fotograf: Bodo Marks Detailansicht des Bildes Verkehrssündern drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot. Bei grob verkehrswidrigem Verhalten kann es auch zur Strafanzeige kommen. Für Regelverstöße im Straßenverkehr drohen Bußgelder, Fahrverbote und die berühmten Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Doch die wenigsten Autofahrer wissen, welche konkreten Strafen ihnen etwa durch Drängeln oder Rasen drohen. Wie schnell ein Bußgeld mit Fahrverbot fällig wird, zeigt ein Auszug aus dem Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg mit den Strafen für zu dichtes Auffahren, gefährliches Überholen und überhöhte Geschwindigkeit.

Richtig teuer wird es sogar, wenn man sich zu einer Straftat hinreißen lässt:

Straftaten

Im Gegensatz zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden und nur als Ordnungswidrigkeiten gelten, werden schwere Vergehen, wie etwa Nötigung, Beleidigung oder grobe Gefährdung, als Straftat gewertet. In diesen Fällen wird Strafanzeige gestellt und ein Strafverfahren eingeleitet, das empfindliche Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben kann. Darüberhinaus gibt es für Straftaten auch noch besonders viele Punkte in Flensburg.

So bekommt man für die Straftat einer Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses...

... Fehlverhalten beim Überholen: 7 Punkte
... zu schnelles Fahren: 7 Punkte
... Missachten des Rechtsfahrgebotes: 7 Punkte

Beleidigung (§ 185 StGB)

Die Straftat: Wegen Beleidigung macht sich strafbar, wer die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung angreift. Das gilt auch für den Straßenverkehr.

Die Strafe: Beleidigungen werden meist mit Geldstrafen geahndet. In der Regel ist mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen zu rechnen, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Täters errechnet. Noch teurer kommt die Beleidigung von Polizisten. Je unverschämter, desto teurer wird es. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende kosten.

Nötigung (§ 240 StGB)

Die Straftat: Wegen Nötigung macht sich strafbar, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung dazu zwingen will, etwas zu tun oder zu unterlassen. So kann sich ein Autofahrer strafbar machen, der einen anderen auf der Autobahn ausbremst oder durch seine absichtliche Bummeltour auf der linken Fahrspur andere nicht überholen lässt.

Genauso macht sich strafbar, wer mit Lichthupe, gesetztem Blinker und durch dichtes Auffahren versucht, sich den Weg zu bahnen. Derjenige kann sich obendrein nach § 315 c StGB strafbar machen, weil er den Straßenverkehr durch falsches Überholen gefährdet.

Die Strafe: Bestraft wird die Nötigung mit einer Geldstrafe von 30 bis 60 Tagessätzen. In besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Je nach Schwere der Tat kann zur Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis hinzukommen. Außerdem gibt es für eine Nötigung 5 Punkte in Flensburg.

Auszug aus dem Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gelten als Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden. Hier einige Beispiele:

Abstand:

Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h:

1 - 4 Punkte, 75 - 320 Euro Bußgeld, Fahrverbot bei mehr als 100 km/h

Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:

2 - 4 Punkte, 100 - 400 Euro Bußgeld, Fahrverbot bei 4 Punkten

Autobahn:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt:
2 Punkte, 75 Euro Bußgeld

Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet:
3 Punkte, 75 Euro Bußgeld

Geschwindigkeit:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten:

Innerhalb geschlossenen Ortschaften:
21 - 25 km/h: 1 Punkt, 80 Euro, kein Fahrverbot
26 - 30 km/h: 3 Punkte, 100 Euro, Fahrverbot für Wiederholungstäter*
31 - 40 km/h: 3 Punkte, 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h: 4 Punkte, 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 4 Punkte, 280 Euro, 2 Monate Fahrverbot
61 - 70 km/h: 4 Punkte, 480 Euro, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 4 Punkte, 680 Euro, 3 Monate Fahrverbot

Außerhalb geschlossenen Ortschaften:
21 - 25 km/h: 1 Punkt, 70 Euro, kein Fahrverbot
26 - 30 km/h: 3 Punkte, 80 Euro, Fahrverbot für Wiederholungstäter*
31 - 40 km/h: 3 Punkte, 120 Euro, Fahrverbot für Wiederholungstäter*
41 - 50 km/h: 3 Punkte, 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 4 Punkte, 240 Euro, 1 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h: 4 Punkte, 440 Euro, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 4 Punkte, 600 Euro, 3 Monate Fahrverbot

*) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)).

Überholen

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt:
1 Punkt, 80 Euro

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet:
2 Punkte, 80 Euro

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt:
3 Punkte, 100 Euro

Überholen mit Gefährdung:
4 Punkte, 250 Euro , Fahrverbot

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Logo der Sendung 45 Min © NDR
Nächste Sendung: 21.05.2012 22:00 Uhr

45 Min - Neues vom Biotier

Sven Jaax geht der Frage nach, ob "öko" grundsätzlich artgerechter ist. Und er fragt sich, ob es Kompromisse zwischen ökologischer und konventioneller Haltung gibt.

Wiederholung der Sendung

25.05.2012 06:00 Uhr

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Zu dichtes Auffahren und überhöhte Geschwindigkeit - die häufigsten Vergehen aggressiver Fahrer. © © NDR/iStockphoto, honorarfrei
 

45 Min - Wut am Steuer

24.05.2011 | 22:30 Uhr

Die Zahl aggressiver Episoden im Straßenverkehr nimmt zu. Warum? mehr

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Aus einem Regal im Verkehrszentralregister wird eine Akte gezogen. © dpa - Bildfunk Fotograf: Carsten Rehder
 
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Der vollständige Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

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Die offizielle Verkehrsunfall-Statistik aus dem Jahr 2009.

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