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Interview

Jeder hat das Recht auf Umweltinformationen

Wer etwas über "Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen", die sich auf die Umwelt auswirken können, wissen möchte, hat grundsätzlich das Recht dazu. Das ist im Umweltinformationsgesetz (UIG) verankert. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte im Februar 2002 unter Berufung auf das UIG Antrag auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit dem Störfall im Kernkraftwerk Brunsbüttel im Dezember 2001 gestellt. Erst sechseinhalb Jahre später wurde dem Antrag durch einen Gerichtsbeschluss stattgegeben und die Akteneinsicht gewährt.

Dr. Manfred Redelfs leitet seit 1996 die Rechercheabteilung der Umweltorganisation Greenpeace. Redelfs war maßgeblich mit der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Greenpeace und Vattenfall, dem Betreiber des Atomkraftwerks (AKW) in den Jahren 2002 bis 2008 befasst.

NDR.de: Herr Dr. Redelfs, warum hat Greenpeace im Februar 2002 einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt?

Dr. Manfred Redelfs (Greenpeace) © Greenpeace Detailansicht des Bildes "Die Vorstellung, dass eine Umweltschutz-Organisation seine Akten einsehen kann, ist für den Betreiber eines Atomkraftwerks natürlich ein Albtraum", sagt Manfred Redelfs. Manfred Redelfs: Wir fanden es sonderbar, dass es im Dezember 2001 zu einer Explosion im AKW Brunsbüttel kam, aber erst zwei Monate danach das tatsächliche Ausmaß des Vorfalls bekannt wurde. Bei der angeordneten Inspektion im Februar 2002 stellte sich heraus, dass der Unfall weitaus gravierender war, als es der Betreiber des AKW [Damals noch HEW, später Vattenfall. Anm. d. Red.] gemeldet hatte. Als der Fall dann an die Öffentlichkeit kam, standen das Vorgehen der Aufsichtsbehörde auf der einen Seite und das des Betreibers auf der anderen auf dem Prüfstand. Während die Behörde argumentierte, sie sei falsch informiert und getäuscht worden, beteuerte Vattenfall, dass korrekt und vorschriftsmäßig informiert worden sei. Weil wir Klarheit haben und Transparenz schaffen wollten, haben wir am 22. Februar 2002 den Antrag auf Akteneinsicht gestellt.

NDR.de: Kann das jeder machen?

Auszug aus dem Umweltinformationsgesetz

§ 1, Abs. 1 UIG: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen."

§ 3, Abs. 1 UIG: "Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen (...)."

Redelfs: Ja, jeder Bürger hat laut (UIG) das Recht, Zugang zu Umweltinformationen einzufordern. Auf dieses Gesetz haben wir uns in dem Antrag berufen. Dieses Ansinnen stieß erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe, gerade bei Vattenfall. Die Vorstellung, dass eine Umweltschutzorganisation seine Akten einsehen kann, ist für den Betreiber eines Atomkraftwerks natürlich ein Albtraum. Sie haben in der Folge auch alles versucht, den Antrag abzuschmettern.

NDR.de: Mit welchen Argumenten hat Vattenfall gearbeitet?

Redelfs: Im Kern argumentierten sie so, dass das Umweltinformationsgesetz in diesem Fall nicht greifen würde, weil es die Wahrung von Betriebsgeheimnissen gefährde. Das wurde dann in diversen Instanzen geprüft. Ohne den kompletten und langwierigen Fall hier wiedergeben zu können: Das Resultat, dass heißt, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, besagte, dass das Recht und Interesse der Öffentlichkeit auf Information hier wichtiger sei als das Recht auf Wahrung von Betriebsgeheimnissen.

Zwischenzeitlich hat Vattenfall aber auch noch argumentiert, dass sich seit dem 11. September 2001 ohnehin die Rechtslage geändert hätte: Wenn Greenpeace Informationen über Geschäftsinterna von Vattenfall hätte, so Vattenfall, könnten diese Informationen an terroristische Netzwerke weitergeleitet werden.

NDR.de: Wie begründete Vattenfall diese Argumentation?

Redelfs: Sie meinten, es sei ja bekannt, dass terroristische Kreise ihre Unterstützer insbesondere bei Akademikern finden würden. Und da bei Greenpeace viele Akademiker arbeiten, könnten sensible Informationen so an Terroristen gelangen, die Anschläge auf Atomkraftwerke planten. Glücklicherweise hatten sie mit diesem abstrusen Ansatz wenig Erfolg: Dann müsste man ja Akademiker grundsätzlich von der Nutzung des UIG ausschließen. Das war wirklich alles sehr abenteuerlich. Zum Glück haben wir am Ende Recht bekommen: Nach über sechs Jahren Rechtsstreit.

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