Redaktion:
Kuno Haberbusch
Die Autoren besprechen den Schnitt.
Die eigene Zunft hat die drei Autoren verblüfft. Im Interview mit NDR.de berichten sie über die Recherchen und Erkenntnisse zum Zusammenspiel zwischen Medien und Justiz.
Robert Bongen: Genau deshalb - weil es im Vorfeld des Prozesses ein "Mediengericht" gegeben hat, das seinesgleichen sucht.
Anika Giese
Anika Giese: Die medialen Verstrickungen der Causa Kachelmann sind mehr oder weniger offensichtlich und denen wollten wir nachgehen. Denn dieser Prozess wird sich ganz sicher auf folgende Verfahren auswirken und er geht beispielsweise auch an Beratungsstellen für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, leider nicht spurlos vorbei.
Anna Orth
Anna Orth: Wenn ich etwa in der Bunte die Überschrift "Kachelmann: Eine weitere Zeugin packt aus" lese und es um eine Frau geht, die vor ein paar Jahren ein Verhältnis mit Kachelmann gehabt haben soll, dann frage ich mich: Warum ist das eine Zeugin? Wofür? War sie in der Nacht, um die es in dem Prozess geht, dabei? Was kann sie, und können die anderen Frauen, die sich jetzt öffentlich äußern, de facto zur Wahrheitsfindung beisteuern?
Anika Giese: Hinzu kommt noch die Hetze im Netz gegen das vermeintliche Opfer. Öffentlich wird im Internet eine Person diffamiert und bedroht, das geht eindeutig zu weit. Und da zeigt auch dieser Fall, dass, gerade im Internet, Kontrollinstanzen fehlen.
Robert Bongen: Für mich ist es die Fülle an Details aus den Ermittlungsakten, die in den Medien veröffentlicht worden sind. Wir haben den Eindruck, dass in jeder bedeutenden Redaktionsstube zumindest ein Teil der Akten zum Fall steht. Das führt natürlich zu der Frage: Wer hat diese Akten weitergegeben? Wer hat die Informationen durchgesteckt? Und mit welchem Interesse? Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es in Deutschland verboten ist, aus Ermittlungsakten eines laufenden Strafverfahren zu zitieren, sind das schon sehr spannende Aspekte.
Robert Bongen
Robert Bongen: Sie sollten gelten. Im Pressekodex geht es ja auch um den Schutz von Persönlichkeitsrechten und die Wahrung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung. Da hat es nach unserer Beobachtung bei der Berichterstattung über den "Fall Kachelmann" zum Teil erhebliche Grenzverletzungen, auch Tabubrüche gegeben. Interessant ist allerdings: Auf Nachfrage beim Deutschen Presserat hat es im "Fall Kachelmann" bis Anfang September gerade einmal zwei Beschwerden gegeben, bei denen es um den Vorwurf der Vorverurteilung geht. Dass da nicht mehr gekommen ist, hat den Presserat auch gewundert. Zum Vergleich: Bezüglich der Berichterstattung über die Fußball-WM etwa sind sogar zehn Beschwerden eingegangen.
Anika Giese: Spannend ist auch, dass bestimmte Verlage einstweilige Verfügungen - also den Versuch von Betroffenen sich zu schützen - schon vor der Veröffentlichung als Kosten kalkulieren. Hier überwiegen also die wirtschaftlichen Interessen einiger Medienhäuser. Es geht um die maximale Auflage, nicht um eine seriöse Berichterstattung.
Anna Orth: Natürlich sind wir Journalisten für unsere Berichterstattung verantwortlich und diejenigen, die im Impressum verantwortlich im Sinne des Presserechts sind. Wir haben jedoch in diesem Fall einen perfiden Wettbewerb beobachten können: Wer entblößt weitere Details? Wer liefert den nächsten Schmutz? Wer wagt noch eine Enthüllung? Dabei wurden die Journalisten im Hintergrund mit den entsprechenden Infos gefüttert. Hier gab es letztlich einen Wettbewerb um die heißeste Schlagzeile.
Robert Bongen: Die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft hat sich in den vergangenen Jahren extrem geändert. Früher galt für Staatsanwälte die Maxime: Mit den Medien wird nicht geredet. Mittlerweile meinen immer mehr Staatsanwaltschaften auf die veränderte Medienlandschaft reagieren zu müssen.
Anna Orth: Dabei lassen sie sich immer mehr auf das Spiel ein, dass Strafverteidiger schon lange spielen. Etliche Strafverteidiger haben ein großes Interesse daran, Informationen an Medien zu lancieren, die ihre Mandanten dann in einem besseren Licht dastehen lassen. Das ist eine Variante der Litigation-PR, der prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Sie greifen auch allzu gerne die Staatsanwaltschaften an, die ihre Mandanten angeblich schlecht behandeln. In den letzten Jahren sind Staatsanwälte in solchen Fällen dann immer öfter in Gegenwehr gegangen. Sie haben sich auf das mediale Spiel eingelassen und dabei selbst manche Grenze überschritten.
Anika Giese: Wir haben uns immer wieder gefragt, was zu diesem "Medien-Tsunami" führen konnte. Natürlich sind die Schlagzeilen der letzten sechs Monate nur so auf uns hereingebrochen. Dabei haben wir versucht, Zusammenhänge zu erkennen und das Netz des Zusammenspiels aufzudröseln.
Robert Bongen: Wir haben versucht, uns streng an unsere Kernfrage nach den Auswirkungen der Berichterstattung auf den Rechtsstaat zu halten. Aber bei den Recherchen und beim Aktenstudium ertappten wir uns auch immer bei der Frage, wer ist Opfer, wer Täter - also der Schuldfrage.
Robert Bongen: Geradezu fassungslos war ich über die Penetranz, mit der vor allem die Burda-Magazine Focus und Bunte, aber auch Bild aus den Ermittlungsakten zitiert haben, gipfelnd in der Veröffentlichung von Auszügen aus dem vermeintlichen Tagebuch des mutmaßlichen Opfers und der Fotos aus ihrer Wohnung.
Die Chefredaktionen von Focus und Bunte lehnten jegliche Stellungnahme ab - ohne Begründung. Mit der Bild gab es zumindest ein Hintergrundgespräch, vor der Kamera wollte man sich allerdings auch nicht äußern, mit dem Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren. Das finde ich schon sehr interessant - und ehrlich gesagt auch sehr feige. Ich hätte zum Beispiel die Chefreporterin der Bunte, Tanja May, gerne einmal gefragt, warum sie offenbar schon Ende März von der Schuld Kachelmanns überzeugt war. So hat sie es jedenfalls in einem Fax an das mutmaßliche Opfer geschrieben. Oder ob das möglicherweise ihre Methode ist, sich Vertrauen und einen exklusiven Zugang zu sichern.
Robert Bongen: Also, wenn man sich diese vier Monate Vorlauf zu diesem Verfahren anschaut, dann wird deutlich: Es gibt eigentlich nur Verlierer. Egal wie der Prozess ausgeht. Dass Kachelmann ein Verlierer ist, ist klar - selbst wenn er freigesprochen wird. Er geht auf jeden Fall beschädigt aus der Sache. Die Frau, die ihn angezeigt hat, wird es ebenfalls schwer haben. Ganz Deutschland weiß Bescheid über ihre Beziehung zu Kachelmann, über Höhen und Tiefen dieser Beziehung.
Anna Orth: Verlierer sind auch die Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung werden oder wurden. Diese hemmungslose Berichterstattung wirkt auf Frauen sehr abschreckend. In den Notrufen hören Beraterinnen nun wohl immer öfter die Frage: 'Wieso soll ich Anzeige erstatten? Mir wird doch sowieso nicht geglaubt. Sehen Sie doch mal, was die Presse zu Herrn K. schreibt.' Diese Demotivation kann sich unser Rechtsstaat eigentlich nicht leisten. Schon jetzt kommen nur etwa fünf Prozent aller Fälle von sexueller Gewalt zur Anzeige. Hier fürchte ich einen massiven Kolletaralschaden.
Anika Giese: Ich habe gelernt, dass "in dubio pro reo", die Unschuldsvermutung als ein Grundsatz unseres Rechtsstaats durch eine uferlose Berichterstattung, aufgeweicht und massiv verletzt werden könnte. Und zur Schuldfrage einer Straftat kommt neuerdings die Schuldfrage der Vorverurteilung hinzu - jedenfalls bei jenen , die unsere Medienlandschaft offenbar für Prominente hält.