Musikförderung des NDR in Niedersachsen

Viele Förderprojekte der Musikförderung in Niedersachsen können infolge der Corona Pandemie nicht wie beantragt durchgeführt werden. Sofern das Vorhaben verschoben werden soll und kann, besteht die Möglichkeit den beantragten Projektzeitraum zu verlängern. Für den Fall des Projektabbruchs oder der Projektunterbrechung behält sich die Musikförderung eine Einzelfallentscheidung vor. Bitte nehmen Sie hierfür rechtzeitig Kontakt mit der Geschäftsführung der Musikförderung auf.

Neue Mittel für die niedersächsische Musikszene

Der NDR verwendet einen Teil seiner Rundfunkgebühr im Einvernehmen mit dem Land gezielt für die Musikförderung in Niedersachsen. Auf Grundlage des entsprechenden Gesetzes (§ 50 Niedersächsisches Mediengesetz) stehen damit jährlich rund 600.000 Euro ausschließlich für Förderzwecke zur Verfügung.

Organisiert und betreut wird die "Musikförderung in Niedersachsen" durch eine Geschäftsstelle, die als rechtlich nicht selbstständige Einrichtung im NDR Landesfunkhaus Niedersachsen in Hannover ihren Sitz hat.

Förderungsschwerpunkte

Ob Musikfestivals, Orchester, Ensembles, Wettbewerbe, Chöre oder der musikalische Nachwuchs: Mit den Mitteln sollen vor allem Projekte gefördert werden, die einen deutlichen Bezug zu Niedersachsen haben. Sei es, dass sie in Niedersachsen stattfinden, Niedersachsen betreffende Themen zum Inhalt haben oder von Musikschaffenden aus Niedersachsen realisiert werden.

Die unterstützten Projekte sollen dazu beitragen, das Bild Niedersachsens als Kulturland national und international zu fördern, die Kooperation und Vernetzung des kulturellen Lebens und Schaffens zu intensivieren und Akzeptanz und Anteil der deutschen Sprache in der Vokalmusik zu erhöhen.

Bevorzugt werden dabei Projekte, die mehrere Förderschwerpunkte in ihrer kulturellen Bedeutung für Niedersachsen miteinander verbinden.

Hinweise zur Antragsstellung

Schriftliche Anträge können an die genannte Adresse des NDR Landesfunkhauses Niedersachsen geschickt werden. Allgemeine Grundsätze der Förderung sowie Informationen zum Antrags- und Zuwendungsverfahren liefern die Richtlinien für die Musikförderung nach dem Niedersächsischen Mediengesetz und ein Merkblatt zum Antragsverfahren, die von dieser Seite heruntergeladen oder in der Geschäftstelle abgerufen werden können. Antragsteller werden auf Wunsch von der Geschäftsführung "Musikförderung in Niedersachsen" beraten.

Über die Förderung entscheidet eine vierköpfige Vergabejury, die aus jeweils zwei Vertretern des Landes Niedersachsen und zwei Vertretern des Norddeutschen Rundfunks besteht.

Downloads

Formular zu Kalkulation und Abrechnung

Excel-Liste zur Berechnung der Fördermittel. Download (56 KB)

Geschäftsbericht 2019/2020/2021

Jahresrechnungen und geförderte Projekte der Musikförderung in Niedersachsen von 2019/2020/2021. Download (3 MB)

Geschäftsbericht 2017/2018

Jahresrechnungen und geförderte Projekte der Musikförderung in Niedersachsen von 2017/2018. Download (2 MB)

Geschäftsbericht 2015/2016

Jahresrechnungen und geförderte Projekte der Musikförderung in Niedersachsen von 2015/2016. Download (2 MB)

Geschäftsbericht 2013/2014

Jahresrechnungen und geförderte Projekte der Musikförderung in Niedersachsen von 2013/2014. Download (3 MB)

Geschäftsbericht 2011/2012

Jahresrechnungen und geförderte Projekte der Musikförderung in Niedersachsen von 2011/2012. Download (5 MB)

Geschäftsbericht 2009/2010

Jahresrechnungen und geförderte Projekte der Musikförderung in Niedersachsen von 2009/2010. Download (2 MB)