Eine Phase des Übergangs

"Hier meldet sich der Norddeutsche Rundfunk. Er spricht zu seinen Hörern in Niedersachsen, in Schleswig-Holstein, in Hamburg (…). Wir wünschen, dass unser Neujahrsgruß und unser künftiges Programm gehört werden, wo immer unsere Sprache verstanden wurde und noch verstanden wird (…). Und wenn fortan auf dieser Welle das eine und das andere Pausenzeichen ertönen, so wollen wir mit jeder Sendung wie bisher Ihr Freund sein und Ihr treuer Begleiter."

Mit diesen Worten versprach Walter Hilpert, der erste Intendant des NDR, dem Publikum Kontinuität. Und in der Tat setzten sich viele bereits eingeleitete Programmentwicklungen in der zweiten Hälfte der 50er-Jahre fort.

Weichenstellungen für den NDR

Dr. Walter Hilpert (1956 – 1961) © NDR / Markenkommunikation
Der NDR Verwaltungsrat wählt Walter Hilpert im November 1955 zum ersten NDR Intendanten.

Der Jahreswechsel 1955/56 ist eng mit der Geschichte der Rundfunkorganisation verbunden. Britische Verordnungen wurden aufgehoben, deutsche Gesetze und Staatsverträge ausgearbeitet, neue Gremien konstituierten sich. Nach langwierigen Verhandlungen hatten die Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie Hamburgs Erster Bürgermeister im Laufe des Jahres 1955 den Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk unterschrieben; die Landesregierungen hatten das Vertragswerk ratifiziert.

Im Juli 1955 setzte sich der Rundfunkrat des NDR das erste Mal zusammen und wählte den Verwaltungsrat, der dann im November 1955 mit Walter Hilpert einen leitenden Programmmitarbeiter zum ersten Intendanten des NDR bestimmte. Im März 1956 wurde die Satzung des NDR angenommen und das Liquidationsverfahren des NWDR beendet. Damit war die Gründung des NDR abgeschlossen.

23. Juli 1955: Konstituierung des NDR Rundfunkrates. Vorsitzender wird der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf. © Niedersächsisches Landesverwaltungsamt/Landesmedienstelle/Hannover
Hinrich Wilhelm Kopf, ehemaliger niedersächsischer Ministerpräsident, wird Vorsitzender des ersten NDR Rundfunkrats.
Der Nord- und Westdeutsche Rundfunkverband (NWRV)

Während der Staatsvertrag festgelegte, dass die beiden neuen Rundfunkanstalten NDR und WDR die Hörfunkprogramme verantworten sollten, wurde für das im Aufbau befindliche, finanziell äußerst aufwändige Fernsehen eine gemeinsame Dachorganisation in Form einer gemeinnützigen Körperschaft angestrebt: der Nord- und Westdeutsche Rundfunkverband (NWRV).

Im März 1956 wurde der bisherige NWDR-Finanzdirektor Georg Hubrich, der gleichzeitig Liquidator des NWDR war, zum Geschäftsführer des NWRV gewählt. Damit konnte der Verband am 1. April 1956 seine Arbeit aufnehmen und die Geschäfte des NWDR auf dem Gebiet des Fernsehens fortführen. Allerdings handelte es sich von Anfang an um eine Zwischenlösung, aus rein praktischen Gründen ins Leben gerufen, da man in Köln der neuen Fernsehtechnik bis dahin eher skeptisch gegenübergestanden hatte und noch keinen eigenen Fernsehbetrieb hätte unterhalten können. So erlaubte die auf dem Papier bis 31. März 1961 existierende Einrichtung des NWRV einen abgefederten Übergang, bis NDR und WDR jeweils eine eigenständige Fernsehproduktion aufgebaut hatten.