Stand: 27.02.2008 10:50 Uhr

Karlsruhe errichtet hohe Hürden für Online-Durchsuchungen

Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe aber nur dann angewandt werden, wenn es "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Dazu gehörten "Leib, Leben und Freiheit der Person". Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung notwendig.

Regelung in Nordhrein-Westfalen gekippt

Das Verfassungsgericht erklärte zugleich die Regelung zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für verfassungswidrig und nichtig. Das Gesetz war die bundesweit bislang einzige Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds der Linken und dreier Rechtsanwälte - darunter der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) - waren damit erfolgreich.

Gericht stärkt Rechte der Computernutzer

Das Verfassungsgericht hat außerdem ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erstmalig geschaffen", betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

"So rasch wie möglich umsetzen"

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wirbt weiter für den bundesweit Einsatz der Online-Durchsuchung. Die Fahndungsmethode sei zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus. Er gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte Regelung im Bundeskriminalamtsgesetz "so rasch wie möglich umgesetzt werden kann", sagte Schäuble kurz nach der Urteilsverkündung. Der CDU-Politiker versicherte, das Instrument werde "nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen".

Online-Durchsuchung - was genau verbirgt sich dahinter?

Als Online-Durchsuchung bezeichnet man staatliche Zugriffe auf einen an das Internet angeschlossenen Computer. Dies kann vor allem durch die Installation eines sogenannten Trojaners geschehen. Ziel ist es, das System zu überwachen und seine Speichermedien auszulesen.

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