Stand: 15.09.2017 15:55 Uhr

NDR Verwaltungsrat befasst sich u. a. mit NDR Jahresabrechnung 2016 und Bericht der ARD-Intendantinnen und Intendanten zur Aufgaben- und Strukturoptimierung

Der NDR Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 15. September, in Hamburg die Jahresabrechnung des NDR für 2016 beraten und an den Rundfunkrat des NDR zur Genehmigung überwiesen. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat auch die Prüfungsberichte der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahres- und Konzernabschlusses des NDR 2016 beraten.

Der Verwaltungsrat des NDR hat eine Präsentation zum Bericht der Intendantinnen und Intendanten der ARD zur Aufgaben- und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Kenntnis genommen. Dazu stellt der Verwaltungsrat fest, dass der Bericht die Bundesländer in Bezug auf ihre grundgesetzliche Gewährleistungsverpflichtung zur Sicherstellung einer freien öffentlichen Meinungsbildung nicht entlasten kann. Das heißt, die Bundesländer haben die Pflicht, den öffentlichen Auftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Welt von Google, Facebook, YouTube und Netflix mit Blick auf ihre Funktion zur öffentlichen Meinungsbildung neu zu definieren. Die Bundesländer sind aufgefordert, die Qualität und Wahrnehmbarkeit von Informationen durch den öffentlichen Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf allen Ausspielwegen zu sichern.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen ihre Strukturen so wirtschaftlich wie möglich organisieren, ohne ihre Pflicht, zur öffentlichen Meinungsbildung auf allen Ausspielwegen beizutragen, zu vernachlässigen. Die gebotene Anpassung des Telemedienauftrags für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darf nicht mit finanziellen und strukturellen Optimierungsfragen verbunden werden.

Anlässlich der aktuellen Auseinandersetzung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Kabelnetzbetreibern Vodafone, Kabel Deutschland und Unitymedia über die Vergütung der Kabeleinspeisung hat der Verwaltungsrat des NDR intensiv den Sachstand beraten. In diesem Konflikt soll vermieden werden, dass sowohl die Zuschauer als auch die Sender für die Einspeisung und Verbreitung der Programme zahlen müssen, so die Verwaltungsratsvorsitzende Dagmar Gräfin Kerssenbrock. Mittlerweile gebe es hierzu voneinander abweichende Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Stuttgart und Karlsruhe, die die angeblich kartellswidrigen Kündigungen der Einspeisungsverträge beinhalten. Deshalb unterstützt der NDR Verwaltungsrat den Gang der ARD vor den Bundesgerichtshof, um im Wege einer Revision die Entscheidungen der Oberlandesgerichte überprüfen zu lassen. 

„Die bisher von den Rundfunkanstalten ausgesprochenen Kündigungen sind richtig und von den NDR Gremien immer positiv begleitet worden. Im Übrigen werden Kabeleinspeisungsgebühren in fast allen anderen europäischen Ländern zugunsten der Endverbraucher nicht erhoben“, betonte Gräfin Kerssenbrock.

15. September 2017

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