Stand: 29.05.2015 17:46 Uhr

NDR Rundfunkrat stimmt DFB-Fußball-Vertrag und Verlängerung "Rote Rosen" und "Sturm der Liebe" zu

Der NDR Rundfunkrat hat am Freitag, 29. Mai, in Hamburg drei Produktions- bzw. Rechteverträgen zugestimmt, deren Abschluss unter Gremienvorbehalt steht. Dazu zählt das Fußballübertragungs-Paket für ARD und ZDF mit den Freundschafts-Länderspielen der Herren, den Frauen-Länderspielen sowie den Spielen der 3. Liga und der Frauen-Bundesliga. Die zwischen dem DFB und der Sportrechteagentur SportA für ARD und ZDF getroffene Vereinbarung gilt vom Start der Saison 2016/17 bis zum Ende der Saison 2017/18; sie schließt an laufende Verträge an. Außerdem stimmte der NDR Rundfunkrat zwei Produktionsverträgen für jeweils zwei weitere Staffeln der Telenovas "Rote Rosen" und "Sturm der Liebe" zu. Beide Serien für das ARD-Gemeinschaftsprogramm werden von der Degeto beauftragt; die Verträge mit den Produzenten umfassen jeweils 400 Folgen à 48 Minuten. Für "Rote Rosen" liegt die redaktionelle Federführung beim NDR.

Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des Rundfunkrats: "Sportfans können sich auf kompetente und spannende Fußball-Berichterstattung freuen, und für Freunde erzählerisch und filmisch gut gemachter Unterhaltung ist die Fortsetzung der beiden erfolgreichen Telenovelas im Ersten eine mindestens ebenso gute Nachricht. Gerade die 'Roten Rosen‘ liegen dem NDR Rundfunkrat besonders am Herzen. Diese in Lüneburg angesiedelte Serie ist lebensnah und bezieht die Herausforderungen der verschiedenen Generationen ein. Der Rundfunkrat begrüßt dies ausdrücklich."

Ferner hat sich der Rundfunkrat mit mehreren Programmbeschwerden befasst. Zwei betrafen die Berichterstattung der Tagesschau über den Trauermarsch der Staats- und Regierungschefs in Paris am 11. Januar 2015, zwei weitere die Sendung "Günther Jauch" am 8. März 2015 mit der Überschrift "Putins Russland - auf dem Weg zur Diktatur?". Die fünfte Programmbeschwerde bezog sich auf einen Beitrag in der Sendung "Markt" vom 17. November 2014 im NDR Fernsehen mit dem Titel "Abzocke mit Porzellan". Nach eingehender Prüfung zunächst im Rechts- und Eingabenausschuss bzw. im Programmausschuss hat das Gremium die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze des NDR in allen drei genannten Sendungen als nicht verletzt gesehen und die Programmbeschwerden zurückgewiesen.

Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des Rundfunkrats: "Der Rundfunkrat hat die fünf Programmbeschwerden eingehend geprüft. Das Gremium ist den Vorwürfen nachgegangen und hat dazu die jeweiligen Programmverantwortlichen befragt. Im Ergebnis ist der Rundfunkrat zu der Bewertung gelangt, dass keine Verletzung des NDR Staatsvertrags vorlag. Dies bedeutet aber nicht, dass jede Beschwerde folgenlos bleibt. Aus der intensiven Befassung mit einer Sendung oder einem Beitrag entstehen immer wieder auch wichtige Anstöße für die redaktionelle Arbeit."

29. Mai 2015

***************************************
NDR Presse und Information
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
presse(at)ndr.de
www.ndr.de