Stand: 21.10.2014 18:00 Uhr

Massenhafte Erfassung von KFZ-Kennzeichen

Bundesweit werden in Hunderten Parkhäusern, auf Campingplätzen und Firmenparkplätzen automatisch alle Kennzeichen einfahrender Autos erfasst. Das haben Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung ergeben. Mehrere Datenschutzbehörden sehen diese Praxis kritisch. Eine eindeutige rechtliche Handhabe gibt es derzeit allerdings nicht. Betroffene Autofahrer wissen häufig nicht, dass ihre Kennzeichen erfasst und ihre Daten gespeichert werden. Unklar ist zudem, wie lange die Daten gesichert bleiben und wer darauf Zugriff hat.

Für den Einsatz solcher Anlagen durch private Betreiber gibt es bislang keine gemeinsame Linie der zuständigen Landesbehörden. In vielen Ländern haben die Datenschützer noch keine derartigen Fälle geprüft. Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein erklärt auf Anfrage, dass die automatisierte Erfassung von KFZ-Kennzeichen in Parkhäusern und bei der Zufahrt zu Campingplätzen einer ersten Einschätzung nach datenschutzrechtlich nicht legitimiert sei. Die existierenden Ein- und Ausfahrtkontrollen stellten eine Bezahlung und damit die berechtigten Unternehmensinteressen sicher, so die schleswig-holsteinischen Datenschützer.

Andere Länder wie Niedersachsen, Berlin oder Bayern haben dagegen vereinzelt in den vergangenen Jahren Kennzeichen-Erfassungs-Systeme überprüft und unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet - beispielweise, um Manipulationen von Parkzeiten zu unterbinden.

2008 hat das Bundesverfassungsgericht der Polizei untersagt, zu Fahndungszwecken massenhaft Autokennzeichen zu erfassen und zu speichern. Der Verkauf von Kennzeichen-Erfassungs-Systemen ist in den vergangenen Jahren allerdings deutlich angestiegen. Dutzende Hersteller bieten sie an. Einer von ihnen hat nach eigenen Angaben mittlerweile 80 Campingplätze in Deutschland ausgestattet. Ein anderer Produzent teilte NDR und SZ mit, dass sie in diesem Jahr bereits etwa 200 Parkhäuser und Parkplätze mit Kennzeichen-Erfassungssystemen ausgerüstet hätten. Die Nachfrage sei extrem hoch.

In Nordrhein-Westfalen wird die Praxis nun erstmals untersucht, unter anderem am Parkplatz des Aachener Uniklinikums. Nils Schröder von der zuständigen Datenschutzbehörde warnt, mit einem Auto-Kennzeichen lasse sich der Name des Halters leicht herausfinden. Deshalb sei ein Nummernschild besonders schutzwürdig, sagt Schröder.

Auch in Hamburg wird zurzeit das erste Parkhaus überprüft, am Flughafen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagt, dass seine Behörde den dortigen Einsatz der Erfassungs-Technik als problematisch erachte. Beispielsweise liege von den Dauerparkern keine Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten vor. Der Flughafen wollte sich nicht äußern, solange das Verfahren noch läuft.


21. Oktober 2014 / RP

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