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Zu den Transferzahlungen gehören der Finanzausgleich sowie die Strukturhilfen der ARD. Im Rahmen der solidarischen Finanzierung des Gesamtsystems werden kleinere Landesrundfunkanstalten wie Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk durch größere Landesrundfunkanstalten unterstützt.

Der Finanzausgleich wurde im September 2013 neu geordnet. Die bislang bis Ende 2014 befristeten Kooperationsleistungen an Radio Bremen und den SR sollen überwiegend in Geldleistungen gewandelt und dauerhaft gewährt werden. Diese umfassen ein Gesamtvolumen von insgesamt 16,4 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich bekommen die beiden Sender für die Jahre 2015 und 2016 freiwillige Finanzausgleichsleistungen von je 5 Millionen Euro jährlich, die von den fünf großen ARD-Sendern BR, MDR, NDR, SWR und WDR gemeinsam erbracht werden.

Neben seinem Anteil am gesetzlichen Finanzausgleich erbringt der NDR bislang im Rahmen des Leistungs- und Gegenleistungsaustausches für Radio Bremen finanzielle Leistungen z. B. für das Nordwestradio, das Niederdeutsche Hörspiel und unterstützt die Finanzierung von Tatorten von Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk. Auch über 2014 hinaus wird der NDR im Rahmen von Kooperationen zusätzliche Leistungen im Umfang von rd. 1,4 Mio. Euro pro Jahr für Radio Bremen erbringen. Diese reichen von der Übernahme von Aufgaben im Bereich der Sendertechnik über Buchungs- und Revisionstätigkeiten bis hin zur Finanzierung der Berufsausbildung mehrerer Auszubildender pro Jahr für Radio Bremen.