Stand: 21.03.2022 17:04 Uhr

Verwendung des Rundfunkbeitrags

Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte (Ausnahme Zweit- oder Nebenwohnungen). Nicht nur private Haushalte zahlen den Rundfunkbeitrag, auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beteiligen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zu den Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zählen beispielsweise die Polizei, die Feuerwehren, Ämter und Behörden, Kultur- und Sozialeinrichtungen. Seit 2021 beträgt der Rundfunkbeiträg 18,36 Euro.

Die unten stehende Darstellung bezieht sich auf die Jahre 2020/2021 und zeigt, wie der monatliche Rundfunkbeitrag durchschnittlich auf die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Landesmedienanstalten verteilt wurde. Der Anteil der ARD an den monatlichen 18,36 Euro beträgt 12,78 Euro. Das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhalten zusammen 5,58 Euro.

Welchen Anteil des Monatsbeitrags die ARD im Berechnungszeitraum 2020/2021 für die unterschiedlichen Aufgaben im Durchschnitt verwendet hat, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

18,36 Euro - so wird der Beitrag aufgeteilt
1. Landesmedienanstalten0,35 €
2. Deutschlandradio0,54 €
3. Zweites Deutsches Fernsehen4,69 €
4. ARD-Gemeinschaftsaufgaben4,03 €
4.1. Das Erste (Zulieferungen, Umlagen)2,76 €
4.1.1. Zulieferungen an Das Erste1,09 €
4.1.1.1. Politik und Gesellschaft0,34 €
4.1.1.2. Kultur und Wissenschaft0,04 €
4.1.1.3. Film0,41 €
4.1.1.3.1. davon: Tatort + Polizeiruf 1100,16 €
4.1.1.4. Unterhaltung0,21 €
4.1.1.5. Sonstiges0,09 €
4.1.2. Fernsehumlagen (Das Erste)1,67 €
4.1.2.1. Sport0,66 €
4.1.2.2. Degeto0,63 €
4.1.2.3. ARD-aktuell0,25 €
4.1.2.4. Sonstige Gemeinschaftssendungen Das Erste0,13 €
4.2. Sonstiges1,27 €
4.2.1. Spartenprogramme0,51 €
4.2.1.1. ARTE0,33 €
4.2.1.2. 3sat0,02 €
4.2.1.3. KiKA0,12 €
4.2.1.4. phoenix0,04 €
4.2.2. Digitale Programme0,03 €
4.2.3. funk0,06 €
4.2.4. Nicht-programmbezogene Gemeinschaftsaufgaben0,03 €
4.2.5. Beitragsservice0,37 €
4.2.6. Transferzahlungen0,27 €
5. Landesrundfunkanstalten (NDR, RBB, HR, WDR, SWR, MDR, BR, RB, SR)8,75 €
5.1. Fernsehen3,08 €
5.1.1. Fernsehen Dritte Programme3,05 €
5.1.1.1. Politik und Gesellschaft1,75 €
5.1.1.2. Kultur und Wissenschaft0,30 €
5.1.1.3. Sport0,08 €
5.1.1.4. Film0,16 €
5.1.1.5. Unterhaltung0,44 €
5.1.1.6. Sonstiges0,32 €
5.1.2. ARD-alpha0,03 €
5.2. Multimedia0,46 €
5.3. GEMA/GVL und andere0,27 €
5.4. Hörfunk2,09 €
5.5. Musikensembles0,42 €
5.6. Ausstrahlung0,49 €
5.7. Technik/IT0,61 €
5.8. Verwaltung0,50 €
5.9. Marketing0,15 €
5.10. Sonstiges0,68 €

Der Anteil für den NDR

Der Anteil an den gesamten, bundesweit erhobenen Beitragserträgen, der den Landesrundfunkanstalten zur Verfügung steht, richtet sich nach der Größe des Sendegebiets sowie der Anzahl der Beitragszahlenden. Der Anteil des NDR am Beitragsaufkommen der ARD lag 2020 bei 17,41 Prozent. Insgesamt hat der NDR 2020 Erträge in Höhe von 1.168,3 Milionen Euro erzielt, hiervon stammen 979,3 Millionen Euro (83,8 %) aus dem Rundfunkbeitrag. Über seine wirtschaftliche und finanzielle Lage informiert der NDR in dem Bericht an die Landesparlamente der vier NDR Staatsvertragsländer.

Weitere Erläuterungen zur Tabelle:

 

Weitere Downloads

Satzung des NDR über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge

Die Satzung regelt Rechte und Pflichten des NDR bei der Durchführung des Beitragseinzugs. Download (725 KB)

Bericht an die Landesparlamente

Alle zwei Jahre berichtet der NDR den Landesparlamenten über seine wirtschaftliche und finanzielle Lage. Hier die aktuelle Fassung vom Juli 2022. Download (339 KB)