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Blick von einer Autobahnbrücke auf den fließenden Verkehr ©   dpa / Ronald Wittek Fotograf: Ronald Wittek
 

Hamburg

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Neue Abschieberegel bleibt

Behörden kannten Alter des toten Häftlings

Gefängnis  Detailansicht des Bildes Es bleibt dabei: Keine Abschiebehaft für Minderjährige. (Archivfoto) Das tatsächliche Alter des toten Abschiebehäftlings aus Georgien ist den Hamburger Behörden länger bekannt gewesen. "Es war von vornherein schon klar, dass er in anderen Staaten ein anderes Geburtsdatum angegeben hatte", sagte Norbert Smekal vom Einwohnerzentralamt am Donnerstag. "Für die Entscheidung, ob er in ein Drittland zurückgeschickt wird, war die Frage des Alters aber unwichtig."

Der Mann hatte sich am Sonntag in der Hamburger Untersuchungshaftanstalt erhängt. Er sollte nach Polen abgeschoben werden, von wo er illegal eingereist war. In Deutschland hatte der Mann angegeben, er sei erst 17 Jahre alt. Er hatte keine Papiere bei sich. Nach Recherchen der georgischen Botschaft war er allerdings bereits 25. Dieses Alter hatte er laut Smekal auch bei den Behörden in Polen und der Schweiz gemeldet, wo er ebenfalls Asylanträge gestellt hatte. Die Hamburger Polizei habe - wie gesetzlich vorgeschrieben - die Fingerabdrücke des Georgiers genommen. Ein Abgleich habe dann gezeigt, dass er bei seinen Anträgen in den anderen Ländern sowohl ein anderes Geburtsdatum als auch einen anderen Familiennamen angegeben habe. Daraufhin sei der Mann in Abschiebehaft gekommen - unter anderem auch deshalb, weil er falsche Angaben gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft beauftragte bereits am Mittwoch die Gerichtsmedizin mit einer genauen Altersbestimmung des Mannes. Ein Ergebnis soll es frühestens in zwei Wochen geben. "Das Todesermittlungsverfahren schließen wir erst dann ab, wenn wir das Gutachten vorliegen haben", sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Donnerstag.

Neue Regeln zur Abschiebehaft für Minderjährige bleiben

Die Innenbehörde hält trotz der Verwirrung um das Alter des toten Häftlings an ihrer neuen Regel fest: keine Abschiebehaft für Minderjährige. "Dafür gibt es gute Gründe - unabhängig von dem Fall des Georgiers", sagte Sprecher Thomas Butter. "Die bisherige Praxis bei Jugendlichen, die sich außer einer fehlenden Aufenthaltsgenehmigung nichts haben zuschulden kommen lassen, hält die Innenbehörde für unverhältnismäßig."

Nach dem Tod des vermeintlich minderjährigen Mannes war die Ausländerpolitik in der Hansestadt heftig kritisiert worden. Der Hamburger Senat reagierte auf die Vorwürfe und änderte den Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen. Innensenator Christoph Ahlhaus kündigte an, bei Jugendlichen künftig auf die Haft zu verzichten, sofern sie nicht straffällig geworden sind. Erst nach dieser Änderung wurde öffentlich bekannt, dass der Abschiebehäftling nicht minderjährig war.

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