Stand: 02.04.2024 04:56 Uhr

Schwerin: Übernachtungssteuer jetzt auch für Dienstreisen

In Schwerin wird jetzt auch für Dienstreisen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent pro Nacht fällig. Die entsprechende Satzung wurde Mitte März verabschiedet und ist mit dem 1. April in Kraft getreten. Übernachtungen auf Camping- und Wohnmobilplätzen sind damit nun ebenfalls steuerpflichtig. Die Stadt erwartet dadurch zusätzliche Einnahmen von bis zu 300.000 Euro pro Jahr.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 02.04.2024 | 05:30 Uhr

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